Zeuge
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Als Zeuge wird eine natürliche Person bezeichnet, die hinsichtlich eines aufzuklärenden Sachverhaltes durch eigene Wahrnehmung Angaben zur Sache machen kann (Zeugnis ablegen). Eine Zeugenschaft gibt es vor allem im Bereich der Polizei, Staatsanwaltschaft, Verwaltung, bei der Aufnahme einer Urkunde und vor Gericht, aber auch bei Ritualen oder Zeremonien (z. B. Trauungen).
Eine Sonderbedeutung besitzt das Wort im Zusammenhang mit Grenzsteinen (siehe Artikel „Grenzstein“).
Weblinks
- Jonathan Adler: „Epistemological Problems of Testimony“ in der Stanford Encyclopedia of Philosophy (Englisch, inkl. Literaturangaben)
- Christopher R. Green: „Testimony“ in der Internet Encyclopedia of Philosophy (englisch, inkl. Literaturangaben)
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'''Mark Weber''' (* [[9. Oktober]] [[1951]] in [[Portland (Oregon)|Portland]], [[Oregon]]) zählt zu der Gruppe der [[Revisionismus#Historisch-nationalsozialistischer_Revisionismus|Geschichtsrevisionisten]], die den [[Holocaustleugnung|Holocaust leugnen]].<ref>[[John Drobnicki]]: [http://www.nizkor.org/hweb/people/d/drobnicki-john/response-to-weber.html "A Response to Mark Weber"] auf nizkor.org</ref>
Als Notitia bezeichnet die Diplomatik die frühmittelalterlichen Urkunden, die in der dritten Person und in der Vergangenheit abgefasst, als Beweis für ein vollzogenes Rechtsgeschäft dienen. Die Rechtsgültigkeit der Notitia entsteht insbesondere durch den ...
Personenbeweise sind Beweise für den Nachweis einer Tat oder einer Täterschaft für die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) sowie für das zuständige Gericht. Sie bestehen aus Aussagen bei Vernehmungen der Beteiligten und der Zeugen. Ein wichtiger Personenbeweis sind das Geständnis oder die Zeugenaussage unter [[Eid#Deutsches_Recht_der_Gegenwart|Eid]].
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