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Wissenschaftliche Hilfskraft

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Als wissenschaftliche Hilfskräfte (je nach Art WHK oder WHB/WHF) bzw. studentische Hilfskräfte (SHK) werden an deutschen Hochschulen Beschäftigte bezeichnet, die unterstützende Dienstleistungen in Forschung und Lehre und damit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten erbringen. Sie können allerdings auch im Forschungsbereich des Öffentlichen Dienstes (ÖD) arbeiten. Die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse ist dabei den Ländern bzw. Hochschulen vorbehalten und kann sich dementsprechend unterscheiden. Die umgangssprachliche Bezeichnung lautet Hilfswissenschaftler oder kurz HiWi.

Generell wird unterschieden zwischen wissenschaftlichen Hilfskräften mit einem Magister-, Diplom- oder Master-Abschluss (WHK), wissenschaftlichen Hilfskräften, die ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (z.B. einen Fachhochschulstudiengang, einen Diplom I-Studiengang oder einen Bachelor-Studiengang) erfolgreich abgeschlossen haben (WHB[1] oder (veraltet) WHF[2]), und in einem weiteren Sinne wissenschaftlichen Hilfskräften vor Abschluss eines Studiums (Studentische Hilfskräfte, SHK).[3][1]

Die Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft ist unabhängig von der Möglichkeit einer Promotion, grundsätzlich ist diese bei einer Tätigkeit nach einem entsprechenden Abschluss jedoch gegeben.

Weblinks


  1. 1,0 1,1 Richtlinien für NRW
  2. Richtlinien für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher Hilfskräfte und studentischer Hilfskräfte an der Uni Bielefeld (Rektoratsbeschluss vom 18. Dezember 2007)
  3. Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte vom 23. Juni 2008



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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Wissenschaftliche Hilfskraft aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

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