Werturteil
Aus LexiDict
Ein Werturteil ist ein Urteil, welches einen Sachverhalt bewertet, zählt also, wenn formuliert, zu den normativen Aussagen. Ein Werturteil der Form „S ist P“ kann als Prädikatbegriff einen Wertbegriff wie „gut“, „schön“ o. Ä. enthalten und entsprechend als Geschmacksurteil (z. B. „… ist angenehm“), ästhetisches Urteil (z. B. „… ist hässlich“) oder sittliches Werturteil (z. B. „… ist gerecht“) klassifiziert werden.[1] Die Möglichkeit, im Rahmen wissenschaftlicher Methodik Werturteile nicht nur zu beschreiben, sondern auch mit Geltungsanspruch zu formulieren, wurde vielfach bestritten, u. a. mit dem Argument, dass diese in (nur vermeintlich) objektiver Form subjektive, d. h. nicht objektiv verifizierbare Stellungnahmen ausdrücken – eine Kritik, die am prominentesten durch Max Weber formuliert wurde und im sog. Werturteilsstreit zu Beginn des 20. Jh. ausgetragen wurde, welcher in den Positivismusstreit der 1960er Jahre mündete.[2]
Weblinks
- Rudolf Eisler: Art. Wert, in: Wörterbuch der philosophischen Begriffe (1904)
- ↑ Vgl. z. B. Walther Ch. Zimmerli: Art. Urteil, 4. Werturteil, in: Taschenlexikon Religion und Theologie, Bd. 5, S. 246–248, hier 246.
- ↑ Vgl. Pieper, l.c., hier 514
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Werturteil aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.












