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Werturteil

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Ein Werturteil ist ein Urteil, welches einen Sachverhalt bewertet, zählt also, wenn formuliert, zu den normativen Aussagen. Ein Werturteil der Form „S ist P“ kann als Prädikatbegriff einen Wertbegriff wie „gut“, „schön“ o. Ä. enthalten und entsprechend als Geschmacksurteil (z. B. „… ist angenehm“), ästhetisches Urteil (z. B. „… ist hässlich“) oder sittliches Werturteil (z. B. „… ist gerecht“) klassifiziert werden.[1] Die Möglichkeit, im Rahmen wissenschaftlicher Methodik Werturteile nicht nur zu beschreiben, sondern auch mit Geltungsanspruch zu formulieren, wurde vielfach bestritten, u. a. mit dem Argument, dass diese in (nur vermeintlich) objektiver Form subjektive, d. h. nicht objektiv verifizierbare Stellungnahmen ausdrücken – eine Kritik, die am prominentesten durch Max Weber formuliert wurde und im sog. Werturteilsstreit zu Beginn des 20. Jh. ausgetragen wurde, welcher in den Positivismusstreit der 1960er Jahre mündete.[2]

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  1. Vgl. z. B. Walther Ch. Zimmerli: Art. Urteil, 4. Werturteil, in: Taschenlexikon Religion und Theologie, Bd. 5, S. 246–248, hier 246.
  2. Vgl. Pieper, l.c., hier 514



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'''Eric Hilgendorf''' (* [[1960]] in [[Stuttgart]]) ist [[Jurist]] und [[Rechtsphilosoph]]. Von 1997 bis 2001 war er Professor für [[Strafrecht]] an der [[Universität Konstanz]]. Seit 2001 lehrt Hilgendorf an der [[Julius-Maximilians-Universität Würzburg]] Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik.
Die Sozialisation (von lateinisch sociare ‚verbinden‘) ist die Anpassung an gesellschaftliche Denk- und Gefühlsmuster durch Internalisation (Verinnerlichung) von sozialen Normen. Sozialisation ist ein sozialwissenschaftlicher Begriff. Sie bezeichnet zum einen die [[Persönlichkeit#Entwicklung der Persönlichkeit|Entwicklung der Persönlichkeit]] aufgrund ihrer Interaktion mit einer spezifischen, materiellen und sozialen Umwelt, zum anderen die sozialen Bindungen von Individuen, die sich im Zuge sozialisatorischer Beziehungen konstituieren. Sie umfasst sowohl die absichtsvollen und planvollen Maßnahmen (Erziehung) als auch die unabsichtlichen Einwirkungen auf die Persönlichkeit.
Verleumdung bedeutet, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie nicht wahr sind. Ein Denunziant verleumdet, indem er jemanden wegen einer erfundenen Straftat bei der Polizei anzeigt.
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