Wahl
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Eine Wahl im engeren Sinne, in den Politikwissenschaften politische Wahl genannt, ist die Entscheidung einer Personengruppe (der Wahlberechtigten) mittels eines festgelegten Verfahrens (eines Wahlsystems) über die Auswahl einer Person oder mehrerer Personen für einen festgelegten Zeitraum für ein Amt oder Gremium. Die Aussagen dieses Artikels sind im Prinzip auch auf solche Wahlen anwendbar, in denen es nicht um eine politische Interessenvertretung, sondern um die Wahl von Interessenvertretern in gesellschaftlichen Gruppen (zum Beispiel in Vereinen und anderen Körperschaften) oder in wirtschaftlichen Institutionen (vor allem in Unternehmen und Betrieben) geht.
Zu unterscheiden ist dabei zwischen egalitären und funktionalen Repräsentativsystemen: In ersteren werden alle Wahlberechtigten gleich behandelt, in letzteren wählen Vertreter verschiedener Statusgruppen ihre Vertreter in getrennten Wahlgängen (zum Beispiel gilt dies für die Wahl der Vertreter von Anteilseignern, leitenden Angestellten und sonstigem Personal bei der Wahl von Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften). Bei politischen Wahlen ist als Maßnahme zur Einteilung der Wählerschaft nur eine Zuordnung jedes Wählers zu einem bestimmten Wahlkreis und darin einem Stimmbezirk zulässig, ansonsten gilt wie bei allen egalitären Repräsentativsystemen der Grundsatz: „Eine Person, eine Stimme.“
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