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Vorladung

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Eine Vorladung oder ein Vorladungsbescheid ist ein amtlicher Bescheid an eine natürliche Person und dient der Mitteilung, dass diese zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem festgelegten Ort erscheinen solle.

In bestimmten Fällen (z. B. § 25 Bundespolizeigesetz, polizeiliche Vorladung) kann eine Vorladung auch mündlich oder vergleichsweise formlos erfolgen. Man ist nicht immer verpflichtet, einer Vorladung Folge zu leisten, beispielsweise im Falle einer polizeilichen Vorladung, was jedoch im Einzelfall immer dem Bescheid (Rechtsbehelfsbelehrung, soweit vorhanden) selbst zu entnehmen oder bei einem Rechtsanwalt zu erfragen ist. Je nach Art der Vorladung und dem jeweiligen Landesrecht kann der verpflichtende Charakter stark variieren.

Eine gerichtliche oder richterliche Vorladung richtet sich meist an einen Zeugen oder Sachverständigen. Krankenkassen sind in manchen Ländern wie Österreich dazu berechtigt, ihren Krankenstand durch kontrollärztliche Vorladungen überprüfen zu lassen. Bei Änderung des Termins, an dem die Person zu erscheinen hat, erfolgt eine Umladung, die Aufhebung der Ladung wird als Abladung bezeichnet.

Eine Vorladung dient daher in der Regel lediglich der Klärung eines Sachverhaltes, nicht jedoch unbedingt dem Vollzug weitergehender Maßnahmen wie beispielsweise einer Verhaftung.

Die Ladung zum Strafantritt stellt eine besondere Form der Vorladung dar. Zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Personen, die sich nicht bereits in Haft befinden, werden auf diese Weise von der Staatsanwaltschaft als der zuständigen Vollstreckungsbehörde aufgefordert, sich zu einem bestimmten Termin in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt einzufinden. Stellt sich der Verurteilte auf diese Weise selbst zum Antritt der Strafe, hat dies üblicherweise zur Folge, dass er sofort in den Genuss gewisser Vollzugslockerungen (beispielsweise der Unterbringung im offenen Vollzug) gelangen kann.

Wird der Ladung zum Strafantritt hingegen nicht Folge geleistet, ergeht im Regelfall ein Haftbefehl gegen die Person. Sie wird dann durch die Polizei verhaftet und in die Vollzugsanstalt verbracht.




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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Vorladung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

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Diese Seite wurde bisher 18-mal abgerufen. Diese Seite wurde zuletzt am 30. März 2010 um 13:10 Uhr geändert. Inhalt ist verfügbar unter der GNU Free Documentation License 1.2.




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