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Vierjahresplan

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Der Begriff Vierjahresplan ist in der Zeit des Nationalsozialismus entstanden und bezeichnete zunächst eine politische Propagandalosung von Reichskanzler Adolf Hitler aus dem Jahre 1933 („Gebt mir vier Jahre Zeit!“). Ab April/Mai 1936 entstand aus dem Vierjahresplan unter Hermann Göring eine große bürokratische Institution im Rang einer Obersten Reichsbehörde.[1] Die Politik der Behörde bestand zu jenem Zeitpunkt vor allem darin, innerhalb des anvisierten Zeitrahmens von vier Jahren wirtschaftliche Unabhängigkeit zu erreichen (Autarkie) sowie in der militärischen Aufrüstung der deutschen Wirtschaft bis zur „Kriegsfähigkeit“. Dieser Plan, dessen Inhalt auf dem Reichsparteitag im September 1936 verkündet wurde, ging den deutschen Angriffskriegen während des Zweiten Weltkriegs unmittelbar voraus. Im Oktober 1936 stellte Göring in seiner Position als „Beauftragter für den Vierjahresplan“ seine Organisation, die er vom Preußischen Staatsministerium aus befehligte, erstmals der Öffentlichkeit vor. 1940 wurde Görings Auftrag von Hitler um vier weitere Jahre verlängert,[1] so dass die Vierjahresplanbehörde auch während der gesamten Kriegszeit von großer wirtschaftlicher und politischer Bedeutung gewesen ist. Konkretisiert wurden die in diesem Zeitraum von der Behörde ausgearbeiteten Pläne beispielsweise in der „Grünen Mappe“, die im Zusammenhang mit den Vorbereitungen für den militärischen Überfall auf die Sowjetunion entstanden ist.


  1. 1,0 1,1 Dietrich Eichholtz: Vierjahresplan. In: Wolfgang Benz / Hermann Graml / Hermann Weiß (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. 5., aktualisierte und erweiterte Aufl., dtv, Stuttgart 2007, S. 851 f., ISBN 978-3-423-34408-1.



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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Vierjahresplan aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

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