Videoüberwachungsanlage
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Videoüberwachungsanlagen dienen der Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen. Im englischen Sprachraum sind diese Anlagen als Closed Circuit Television (CCTV) bekannt, was sich von dem geschlossenen Benutzerkreis ableitet, der berechtigt ist die Bilder zu betrachten. So erfolgt innerhalb dieses Begriffs eine Abgrenzung zum öffentlichen Fernsehen.
Haupteinsatzgebiet von Videoüberwachungsanlagen ist die Überwachung von öffentlichen oder privaten Räumen, des Verkehrs und technischen Anlagen aller Art.
Herkömmliche Videoüberwachungsanlagen bestehen aus mindestens einer Überwachungskamera und einem Anzeigemonitor, optional erlauben die Systeme eine Aufzeichnung der Bilder (beispielsweise auf Videoband), die Übertragung erfolgt analog, kabelgebunden oder kabellos.
Neuere Videoüberwachungsanlagen benutzen oft digitale Kameras, die über ein TCP/IP-Netzwerk an einen Computer angeschlossen werden (IP-Kameras). Über eine spezielle Videoüberwachungssoftware können zusätzliche Funktionen wie beispielsweise Bewegungserkennung, Gesichtserkennung und Speicherung der Bilder vorgenommen werden.
Weblinks
- IT-Grundschutzhandbuch, dort: Videoüberwachung
- Stoa-Bericht 1997 - unter Punkt 4.2 (englisch)
- Videoüberwachung in Europa Zusammenfassung des Abschlussberichts eines Forschungsprojekts des ZTG zur Videoüberwachung in Europa (2007; PDF-Datei; 198 kB)
- Videoclip CCTV Anwendungsmöglicheiten
- Videoüberwachung am Beispiel Londons: Zwischen Sicherheitswahn und Überwachungsparanoia
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