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Vertrag über die Europäische Union

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Der Vertrag über die Europäische Union (auch als Vertrag von Maastricht bezeichnet, kurz: EUV) wurde am 7. Februar 1992 im niederländischen Maastricht vom Europäischen Rat unterzeichnet und stellt die bis dahin größte Änderung der Verträge seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaften dar. Mit diesem Vertragswerk wurde die Europäische Union (EU) als übergeordneter Verbund für die Europäischen Gemeinschaften, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres gegründet.

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Der Schutz der '''Grundrechte in der Europäischen Union''' ist durch Artikel 6 des [[Vertrag über die Europäische Union|Vertrages über die Europäische Union]] primärrechtlich verankert. Organe der Union und der Mitgliedstaaten haben in Anwendung des Unionsrechts die sich daraus ergebenden Grundrechte einzuhalten.
Europol oder Europäisches Polizeiamt ist die europäische Polizeibehörde mit Sitz in Den Haag. Sie soll die Arbeit der nationalen Polizeibehörden Europas im Bereich der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität ...
Die Geschäftsordnung der Europäischen Kommission ist die aufgrund von Art. 16 EKGS, Art. 218 Abs. 2 EGV, Art. 131 Euratom und Art. 28 Abs. 1 und 41 Abs. 1 EUV erlassene Geschäftsordnung der Europäischen ...
Die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) beruhte auf den Beschlüssen des Gipfels von Den Haag 1969 und dem Davignon-Bericht von Oktober 1970 und sah eine Koordinierung der Außenpolitik der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft vor. Die EPZ basierte auf dem intergouvernementalen Verfahren, da das Politikfeld nicht vergemeinschaftet wurde, sondern weiterhin von den Staats- und Regierungschefs koordiniert wurde. Im Maastrichter Vertrag wurde die EPZ zur zweiten Säule der Europäischen Union, nämlich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).
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Von „http://www.lexidict.de/wiki/Vertrag_%C3%BCber_die_Europ%C3%A4ische_Union

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