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Verkehrskontrolle

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Eine Verkehrskontrolle kann durch Polizeivollzugsbeamte im öffentlichen Straßenverkehr jederzeit, überall und ereignisunabhängig bei jedem Verkehrsteilnehmer durchgeführt werden. Betroffen sind alle Verkehrsteilnehmer, meist handelt es sich dabei um Fahrzeuge, der übergeordnete Begriff ist daher taktisch die Fahrzeugkontrolle. Die Kombination Verkehrskontrolle und Fahrzeugkontrolle ist daher am häufigsten. Die Verkehrskontrolle ist der rechtliche Terminus, die Fahrzeugkontrolle ist dabei der taktische, interne Begriff der Polizei.

In Deutschland ist die Grundlage hierfür § 36 Abs. 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO; kein Polizeirecht). Sie beinhaltet die Kontrolle des Fahrzeuges, der Verkehrstüchtigkeit und die Verkehrserhebungen. Das Zeichen zum Anhalten kann u.a. durch Ansprechen, Gestik, durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug (Anhaltesignalgeber), eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Seit 2005 wird in Deutschland auch das akustische Yelp-Signal testweise verwendet.

Die Befolgung der Anordnung ist ein Sich-Stellen der Kontrolle durch Halten. Der Verkehrsteilnehmer muss auch eine angemessene Zeit warten, bis die Beamten die Verkehrskontrolle durchführen (Oberlandesgericht Köln, VRS 67, S. 293). Ein Nichtbeachten stellt in Deutschland eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar.

Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) dürfen (verdachtsunabhängige) Verkehrskontrollen nur von Polizeivollzugsbeamten durchgeführt werden, die als solche erkennbar sind oder deren Fahrzeug als Polizeifahrzeug erkennbar ist. Dies gilt nicht bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten.




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Raureiter werden in Baden-Württemberg die Motorradstreifenpolizisten genannt.
'''Polizeikontrolle''' ist ein [[Begriff]] aus dem [[Polizeirecht]]. Sie dient ausschließlich der [[Gefahrenabwehr]]. Die Regelungen zur Polizeikontrolle richten sich bei den [[Landespolizei]]en nach den Vorschriften im jeweiligen Bundesland und bei der [[Bundespolizei (Deutschland)|Bundespolizei]] nach dem [[Bundespolizeigesetz]].
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Allgemeine Verkehrskontrolle
Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle wird ein Auto angehalten. Polizist zur Autofahrerin: Ihr Profil ist aber ganz schön runter. Autofahrerin: Na Sie sind aber auch nicht mehr der Jüngste!
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Diese Seite wurde bisher 276-mal abgerufen. Diese Seite wurde zuletzt am 17. März 2010 um 13:18 Uhr geändert. Inhalt ist verfügbar unter der GNU Free Documentation License 1.2.




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