Verein
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Der Verein (etymologisch: aus vereinen, eins werden und etwas zusammen bringen) bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.
International wird ein Verein genannt, wenn seine Mitglieder verschiedenen Ländern und Staaten angehören, wie der Internationale Schriftstellerverein. Doch versteht man unter internationalen Vereinen auch Vereinigungen (Konventionen, völkerrechtlicher Verein) der Staaten selbst, etwa den Weltpostverein.
Anders als in den Rechtswissenschaften wird in den Sozialwissenschaften zwischen Verein und Verband unterschieden, obgleich beide den gleichen Rechtsstatus haben. Während der Verein eher auf lokale Bindung und gesellige Zwecke fokussiert ist, dient der (Interessen-)Verband der überregionalen Vertretung von Interessen und der Beeinflussung der Öffentlichkeit.
Weblinks
- Vorlage:VereinsWiki
- Leitfaden zum Vereinsrecht - Informationen des Bundesministeriums der Justiz
- vereinsrecht.de - Mustersatzung, Urteile, Häufige Fragen
- Bundesverband deutscher Vereine und Verbände (BDVV)
- Wie gründet man einen Verein? - Vereinsrecht in Deutschland - Punkt für Punkt, Beispiele und Tipps
- Rechtliches zum Status nicht eingetragener Vereine und ihrer Mitglieder (PDF-Datei; 83 kB)
- Vereine online organisieren - meinverein.de
- Schweiz
- Vereinsrecht Schweiz - Gesetzessammlung Zivilgesetzbuch Schweiz
- Dokumentvorlagen - Beispiel Gründungsprotokoll und Vereinsstatuten nach Schweizer Vereinsrecht
- vitamin B- Fachstelle für ehrenamtliche Vorstandsarbeit - Fit für den Verein
- Italien
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