Völkerrechtssubjekt
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Ein Völkerrechtssubjekt ist ein Rechtssubjekt im Völkerrecht, also ein Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten, dessen Verhalten unmittelbar durch das Völkerrecht geregelt wird.[1]
Weitgehend unstrittig sind folgende Völkerrechtssubjekte anerkannt:[2]
- Originäre (geborene) Völkerrechtssubjekte. Ihnen haftet ihre Völkerrechtsfähigkeit aus sich selbst heraus an.
- originäre staatliche Völkerrechtssubjekte:
- Staaten (im völkerrechtlichen Sinne)
- originäre staatliche Völkerrechtssubjekte:
Weblinks
- ↑ Alfred Verdross/Bruno Simma, Universelles Völkerrecht, 3. Aufl., Berlin 1984, § 375.
- ↑ Kay Haibronner, in: Wolfgang Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht, 3. Aufl., Berlin 2004, 3. Abschn., Rdnr. 7 ff. und 39 ff.
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