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Völkerrechtssubjekt

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Ein Völkerrechtssubjekt ist ein Rechtssubjekt im Völkerrecht, also ein Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten, dessen Verhalten unmittelbar durch das Völkerrecht geregelt wird.[1]

Weitgehend unstrittig sind folgende Völkerrechtssubjekte anerkannt:[2]

Weblinks


  1. Alfred Verdross/Bruno Simma, Universelles Völkerrecht, 3. Aufl., Berlin 1984, § 375.
  2. Kay Haibronner, in: Wolfgang Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht, 3. Aufl., Berlin 2004, 3. Abschn., Rdnr. 7 ff. und 39 ff.



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Von „http://www.lexidict.de/wiki/V%C3%B6lkerrechtssubjekt

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