Völkerrecht
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Das Völkerrecht (ungenau ist der Begriff internationales Recht) ist eine überstaatliche Rechtsordnung, durch die die Beziehungen zwischen den Völkerrechtssubjekten (meist Staaten) auf der Grundlage der Gleichrangigkeit geregelt werden.
Wichtigste positivrechtliche Rechtsquelle des Völkerrechts ist die Charta der Vereinten Nationen und das in ihr niedergelegte Allgemeine Gewaltverbot, das als Völkergewohnheitsrecht auch über die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen hinaus verbindlich ist und jedem Staat einen Angriffskrieg verbietet.
Das supranationale Recht gilt als Besonderheit des Völkerrechts, weil es ebenfalls überstaatlich organisiert ist, weist allerdings durch die Übertragung von Hoheitsgewalt auf zwischenstaatliche Einrichtungen einige Besonderheiten auf, die nicht vollständig mit dem Völkerrecht erklärbar sind.
Weblinks
- Charta der Vereinten Nationen
- International Law (englisch)
- Genfer Abkommen vom 12. August 1949
- Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen
- Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht
- Robert Baumann: Überblick über die Normen des Völkerrechts / Rechtsvergleichende Untersuchung des Einflusses des Völkerrechts auf die Gewaltenteilung (Dissertation)
- Aus Politik und Zeitgeschichte: Die Vereinten Nationen und das Völkerrecht
- Memorandum: Die Zukunft des Völkerrechts in einer globalisierten Welt dt. u. engl., hg. von der Heinrich-Böll-Stiftung 2004
- Ernst Benda: Recht und Globalisierung (Zwei Vorträge, 10. November 2003)
- Lothar Brock: Neue Sicherheitsdiskurse: Vom erweiterten Sicherheitsbegriff zur globalen Konfliktintervention ("Wissenschaft & Frieden" H.4/2005)
- Thomas Assheuer: Völkerrecht - Wann ist ein Krieg gerechtfertigt? ("Die Zeit" Nr. 01/2006, 29. Dezember 2005)
- Zu den Ursprüngen des modernen Völkerrechts von Josef Bordat
- Deutsche Gesellschaft für Wehrrecht und humanitäres Völkerrecht e.V.
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