LexiDict.de - Logo
Druckversion | Impressum | Datenschutz

Urkunde

Aus LexiDict


Eine Urkunde (v. althochdt.: urchundi = Erkenntnis) ist eine Gedankenerklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw. Sachverhalt fixiert und zumeist auch ihren Aussteller erkennen lässt.

Dazu gehören in erster Linie Schriftstücke. Beweiskraft haben vor allem öffentliche Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben ausgestatteten Person (Notar, Gerichtsvollzieher, Standesbeamter) innerhalb ihres Geschäftsbereiches ausgestellt worden sind. Wichtige Erklärungen (z. B. Testamente) und Verträge können daher notariell beurkundet werden, bei Grundstückskaufverträgen ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzliche Pflicht. Der Notar dokumentiert die durch ihn beurkundeten Schriftstücke in seiner fortlaufend nummerierten Urkundenrolle.




Weblink hinzufügen




Mit dem Speichern dieser Seite versichere ich, dass ich den Beitrag selbst verfasst habe bzw. dass er keine fremden Rechte verletzt, und willige ein, ihn unter der Lizenz Creative Commons Zero zu veröffentlichen.

Links auf diese Seite
'''Weiperz''' ist ein Ortsteil in der Gemeinde [[Sinntal]], [[Main-Kinzig-Kreis]], Bundesland [[Hessen]], [[Deutschland]].
Add to alltagzAdd to icioAdd to infopiratAdd to linkarenaAdd to misterwongAdd to netselektorAdd to newskickAdd to oneviewAdd to readsterAdd to webnewsAdd to yahooAdd to yigg

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Urkunde aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

Von „http://www.lexidict.de/wiki/Urkunde

Diese Seite wurde bisher 141-mal abgerufen. Diese Seite wurde zuletzt am 19. Dezember 2009 um 17:59 Uhr geändert. Inhalt ist verfügbar unter der GNU Free Documentation License 1.2.




Finden

Navigation
Wissen kompakt
Statistik
Denk-Spiel
Fun