Tätigkeit
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Tätigkeit (Aktivität) bezeichnet ein Handeln, ein Tätigsein des Menschen, und kann sowohl körperliche wie geistige Verrichtungen umfassen. Soweit Tätigkeiten unmittelbar dem Zeitvertreib und Lustgewinn des tätigen Menschen dienen, werden sie unter dem Spielbegriff subsumiert. Tätigkeiten, die zweckmäßig und zielgerichtet auf die Erfüllung bestimmter individueller und gesellschaftlicher Verpflichtungen ausgerichtet sind, werden unter dem Begriff Arbeit zusammengefasst.
Unter dem sozial durch Institutionen abgestützten Arbeitsbegriff unterscheidet man gemeinhin zwischen Berufs- bzw. Erwerbstätigkeit, Haus- und Familienarbeit (Reproduktionsarbeit) und ehrenamtlicher Tätigkeit.
Diese kann spezifiziert werden durch Zuordnung von Tätigkeiten zu bestimmten Tätigkeitsfeldern einerseits im öffentlichen Bereich, z. B. Politik, Kultur; andererseits im privaten Bereich der Freizeit (Hobbys) usw. Man spricht auch von Betätigungen und meint damit wieder etwas allgemeinere Tätigkeiten unterschiedlichster Art.
Die Tätigkeiten von Institutionen, Gesellschaften oder Organisationen bezeichnet die Aktivität, die solche Gremien im Sinne ihrer Satzung oder eines gewählten Regelwerks planen und realisieren. Solche Tätigkeiten sind in der Regel komplex und schwer zu überschauen. Trotzdem müssen sich Gremien meistens dafür verantworten.
„Untätigkeit“ (Passivität) hat eine negative Wertigkeit. Dies führt zu Problemen bei der gesellschaftlichen Wertschätzung und Selbsteinschätzung von Menschen, die einer geregelten Tätigkeit nicht nachgehen können: u.a. Arbeitslose, geistig oder körperlich Behinderte oder Älterwerdende.
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