Supranationalität
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Supranationalität (von lateinisch supra, „über“, und natio, „Volk“ bzw. „Staat“) ist ein Begriff des Völkerrechts und der Politikwissenschaft, genauer der Lehre der internationalen Beziehungen. Er bedeutet eine Verlagerung von Zuständigkeiten von der nationalstaatlichen Ebene auf eine höher stehende Ebene. Die übergeordnete Organisation kann auch dann verbindliche Beschlüsse fassen, wenn nicht alle Mitglieder zustimmen. Das Gegenteil ist das Prinzip des Intergouvernementalismus: Es schreibt nur eine zwischenstaatliche Kooperation der Regierungen vor, ohne sie inhaltlich und räumlich zu vertiefen und zu institutionalisieren.
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Der Begriff '''Europäische Integration''' umschreibt den "immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker" (Abs. 1 der Präambel des [[Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft|EG-Vertrages]]). Er wurde erstmals [[1954]] bei der Gründung der [[Westeuropäische Union|Westeuropäischen Union (WEU)]] verwendet. Mit der Gründung der [[Europäische Union|Europäischen Union]] durch den [[Vertrag von Maastricht]] [[1993]] wurde der "Prozeß der europäischen Integration auf eine neue Stufe gestellt" (Abs. 1 der Präambel des Maastrichter Vertrages).
Das '''Völkerrecht''' (ungenau ist der Begriff '''internationales Recht''') ist eine überstaatliche [[Rechtsordnung]], durch die die Beziehungen zwischen den [[Völkerrechtssubjekt]]en (meist [[Staat]]en) auf der Grundlage der Gleichrangigkeit geregelt werden.
Das '''Europäische Parlament''' (auch '''Europaparlament''', EP) mit Sitz in [[Straßburg]] ist das [[Parlament]] der [[Europäische Union|Europäischen Union]] (vgl. {{Art.|189|EG|dejure}} ff. [[Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft|EG-Vertrag]]). Seit 1979 wird es alle fünf Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen [[Europawahl]]en von den Bürgern der EU gewählt ({{Art.|190|EG|dejure}} EG-Vertrag). Damit ist das Europaparlament nicht nur das einzige direkt gewählte [[Politisches System der Europäischen Union|Organ der Europäischen Union]], sondern die einzige direkt gewählte [[Supranationalität|supranationale]] Institution weltweit. Da es unmittelbar die europäische Bevölkerung repräsentiert, kann es als die Bürgerkammer der EU bezeichnet werden (neben dem [[Rat der Europäischen Union]] als Staatenkammer).
Der Europäische Rat ist das Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU). Sie versammeln sich üblicherweise viermal jährlich zu Treffen, die auch als EU-Gipfel bezeichnet werden. Im politischen System der Europäischen Union nimmt der Europäische Rat eine besondere Rolle ein: Er ist die einzige Institution, deren Zusammensetzung und Funktionsweise nicht im EG-Vertrag, sondern im EU-Vertrag geregelt ist, daher ist er auch formal kein Organ der Europäischen Gemeinschaft (EG). An der alltäglichen Rechtsetzung der EG ist der Europäische Rat nicht beteiligt. Vielmehr dient er als übergeordnete Institution dazu, die entscheidenden Kompromisse zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zu finden und Impulse für die weitere Entwicklung der Union zu setzen.
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