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Stadtstaat

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Ein Stadtstaat ist im Gegensatz zum Flächenstaat ein Staat, der nur das Gebiet einer Stadt (und ggf. ihr engeres Umland) umfasst. Es kann sich dabei um einen souveränen Staat oder um einen Gliedstaat innerhalb eines föderalen Staates handeln. Städte in Einheitsstaaten sind jedoch in keinem Fall Stadtstaaten, auch wenn sie Verwaltungseinheiten oberhalb der kommunalen Ebene gleichgestellt sind, da in Einheitsstaaten per definitionem keine Gliedstaaten existieren. Ebenfalls keine Stadtstaaten sind Städte, die in föderativen Staaten keinem der Gliedstaaten angehören sondern den Status von Bundesterritorien haben wie z. B. Washington D.C. oder die indische Stadt Chandigarh. Stadtstaaten sind häufig Enklaven und dadurch ausschließlich über ein Land erreichbar.




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Vor Alexander dem Großen bestand Griechenland aus Stadtstaaten und hatte daher noch keinen gemeinsamen Herrscher.
Die Stadtverwaltung München ist die kommunale Selbstverwaltung der Landeshauptstadt München.
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