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Stürmung

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Eine Stürmung ist das Eindringen von polizeilichen oder militärischen Kräften in ein Objekt (z. B. Gebäude, Fahrzeuge, Anlagen, Stellungen) zum Zwecke der Einnahme derselben oder der Ingewahrsamnahme der dort aufhältigen Personen. Hierbei wird in der Regel unnötige Gewalt vermieden.

Sie ist idealerweise geplant bzw. geführt und dient der Verfolgung eines Ziels (z. B. die Umsetzung eines militärischen Befehls). In der Regel wird Feuerschutz vorgehalten, zumindest wird das Objekt umstellt (äußere Absperrung). Beim Zugriff (Polizei) auf das Objekt suchen sich die Vollzugsbeamten einen günstigen Zeitpunkt aus und üben möglichst großen Druck auf das polizeiliche Gegenüber (z.B. mit CN-Gas oder lautem Geschrei).

Zum Eindringen kann ein Rammbock verwendet werden, weniger resistente Türen oder Fenster können auch eingetreten werden. Schwere Widerlager werden durch Kräfte der Spezialeinheiten gesprengt.




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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Stürmung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

Von „http://www.lexidict.de/wiki/St%C3%BCrmung

Diese Seite wurde bisher 22-mal abgerufen. Diese Seite wurde zuletzt am 20. November 2008 um 14:56 Uhr geändert. Inhalt ist verfügbar unter der GNU Free Documentation License 1.2.




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