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Spezifikation

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Eine Spezifikation ist eine formalisierte Beschreibung eines Produktes, eines Systems oder einer Dienstleistung. Ziel der Spezifikation ist es, Merkmale zu definieren und zu quantifizieren, mit denen das Werk oder die Dienstleistung des Auftragnehmers bei der Übergabe an den Auftraggeber geprüft und durch den Auftraggeber abgenommen werden kann, bzw. nach der der Auftragnehmer die Bezahlung fordern kann, wenn die Merkmale der Spezifikation erreicht wurden.

Spezifikationen werden auch im Rahmen der Angebotsanfrage vom Auftraggeber verteilt, um dem Anbieter eine Kalkulation des Angebotes zu ermöglichen.

In der Praxis enthalten Spezifikationen nicht immer alle Anforderungen an ein Produkt oder eine Dienstleistung. Gesetzliche Anforderungen, wie z. B. Verbot bestimmter schädlicher Materialien, werden in der Regel nicht erwähnt, und ein Grundverständnis eines Durchschnittsfachmannes wird vorausgesetzt.

Eine Spezifikation ist zwar meist ein technisches Dokument, das jedoch zur Absicherung kaufmännischer (Zahlungsversprechen) oder juristischer Belange (Haftung, Gewährleistung) erstellt wird. In diesem Sinne ist es zweckmäßig, eine Spezifikation so abzufassen, dass sie vorwiegend das beschreibt, was man unmittelbar mit den Sinnen erfassen kann, und nicht, nach welchem Prinzip etwas funktioniert. Bei technischer oder wissenschaftlicher Software sind zwar die Gleichungen in der Spezifikation anzugeben (Was wird berechnet?), nicht aber die Algorithmen zur Lösung dieser Gleichungen (Wie wird berechnet?).

Falls die Spezifikation nicht explizit mit der Auftragsvergabe vereinbart wird, z. B. bei einem normalen Kauf eines Massenartikels, kann als Spezifikation die „vereinbarte Beschaffenheit“ (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB) angesehen werden, zu der sich der Verkäufer z. B. durch ein Handbuch oder eine Werbung verpflichtet hat. Eine Abweichung von der Spezifikation stellt einen Sachmangel dar und löst Gewährleistungsansprüche aus. Von der Spezifikation beim Kauf ist der sachenrechtliche Begriff der Spezifikation zu unterscheiden. Bei letzterem geht es um die Frage, wer Eigentum an einer Sache nach der Verarbeitung erhält.

In speziellen Bereichen, z. B. für eine Software in der Informatik, ist die Spezifikation die Syntax und Semantik oder die Implementierung eines bestimmten Bestandteiles, das heißt eine deklarative Beschreibung, was das Programm ist oder bewerkstelligt. Anhand einer guten Spezifikation lässt sich demnach ein detaillierter Vergleich zwischen Soll- und Ist-Zustand vornehmen. Ein ähnliches Vorgehen findet man bei Projekten in der Pharma-Industrie, wo die Nutzer-Anforderungen in der sog. URS (User Requirement Specification) vor dem eigentlichen Projektstart festgehalten werden. Später muss der pharmazeutische Unternehmer im Rahmen der Qualifizierung / Validierung belegen, dass die Software (oder Maschine, Anlage usw. ) das tut, was in der URS gefordert war.

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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Spezifikation aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

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Diese Seite wurde bisher 78-mal abgerufen. Diese Seite wurde zuletzt am 5. Januar 2010 um 11:33 Uhr geändert. Inhalt ist verfügbar unter der GNU Free Documentation License 1.2.




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