Liste der kreisangehörigen Städte mit Sonderstatus in Deutschland
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Das Kommunalrecht der Länder in Deutschland unterscheidet zwischen kreisfreien Städten bzw. Stadtkreisen einerseits sowie kreisangehörigen Gemeinden oder Städten andererseits.
In einigen Ländern werden die kreisangehörigen Städte nochmals dahingehend unterschieden, dass größere kreisangehörige Städte Aufgaben des Landkreises in größerem Umfang wahrnehmen. Sie erhalten eine besondere Bezeichnung, die von Land zu Land unterschiedlich ist.
- In Hessen wird den sieben Sonderstatusstädten die Übernahme von Aufgaben damit vergolten, dass sie nur 50 Prozent der normalen Kreisumlage zahlen müssen. Diesen Prozentsatz will das Land wegen der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf 43,5 Prozent absenken (Beginn des Gesetzgebungsverfahrens: 2007).
- In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen werden solche Städte als Große kreisangehörige Stadt bezeichnet, wobei sich der Einwohnerschwellenwert von Land zu Land unterscheidet.
- In Schleswig-Holstein wurde Norderstedt zum 1. Januar 2005 zur ersten Großen kreisangehörigen Stadt erklärt. Dieser Status soll aber zunächst nur für sechs Jahre gelten. Danach muss entschieden werden, ob und in welcher Form dieser Status weitergeführt wird und ggf. auch bei anderen Städten eingeführt werden kann.
- In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen heißen Städte mit Sonderstatus Große Kreisstadt.
- In Niedersachsen werden solche Städte als Große selbständige Stadt bezeichnet.
- Im Saarland werden sie als Mittelstadt bezeichnet.
- In den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt gibt es keine Städte mit Sonderstatus.
Nachfolgend werden alle (deutschen) Städte mit Sonderstatus, sortiert nach Ländern, aufgeführt.
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