Schusswaffe
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Schusswaffen sind Vorrichtungen, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind, und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.[1]
Technisch gesehen gehören Schusswaffen zu den Rohrwaffen. Die technische Klassifizierung von Schusswaffen orientiert sich grundsätzlich an deren Bauart.[2] Während z. B. auch das Blasrohr zu den Rohrwaffen zählt, so wird dieser Begriff in der Praxis doch hauptsächlich für militärische Geschütze (Rohrartillerie, Panzerrohr) benutzt.
Den Schusswaffen gleich stehen tragbare Gegenstände, die zum Abschießen von Munition bestimmt sind, bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrust).
Das Waffengesetz (WaffG) der Bundesrepublik Deutschland definiert den Waffenbegriff und regelt den Umgang mit Waffen.
Für militärische Zwecke konstruierte Schusswaffen werden durch das Kriegswaffenkontrollgesetz reglementiert.
- ↑ Legaldefinition aus dem Waffengesetz, § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen (eingesehen am 3. November 2009)
- ↑ Klassifizierungssystem für Handfeuerwaffen nach Bauart, Archiv der Sportschützengilde-82 (eingesehen am 3. November 2009)
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Die ersten Siedler aus England kamen in den 1830-er Jahren, gefolgt von einem Zuzug von deutschen Siedlern ein Jahrzehnt später. 1872, als die Eisenbahn den Ort erreichte, hatte Morton Grove um 100 Einwohner.
Bei der '''Beschussprüfung''' von [[Schusswaffe]]n ist zu prüfen, ob die höchstbeanspruchten Teile der Schusswaffe der Beanspruchung standhalten, der sie bei der Verwendung der zugelassenen [[Munition]] ausgesetzt werden (Haltbarkeit). Dazu wird in der Regel Munition mit einer um 30 % erhöhten [[Treibladung]] verschossen. Die Beanstandungsquoten betragen, je nach Waffentyp, 0,8 % bis 8 %.
Als '''finaler Rettungsschuss''' wird in Deutschland der gezielte tödliche Einsatz von [[Schusswaffe]]n im Dienst von [[Polizei|Polizisten]] bezeichnet, um im Sinne der [[Nothilfe]] Gefahr von ''Dritten'' genau dann abzuwenden, wenn keine anderen Mittel zur Abwendung verfügbar sind. Ein Einsatzgebiet sind etwa [[Geiselnahme]]n, bei denen Verhandlungen und der Einsatz von [[nichttödliche Waffe|nichttödlichen Waffen]] keine realistischen Aussichten auf Erfolg bieten.
Bei der Patrone .22 lfB, auch Kleinkaliber genannt, handelt es sich um Munition für Kleinkaliber-Handfeuerwaffen.
Eine Erschießung ist die Hinrichtung eines Gefangenen bzw. Vollstreckung eines Todesurteils durch den Gebrauch von Schusswaffen. Im militärischen Bereich spricht man von Füsilieren (von frz. fusil = Gewehr), in älterem Jargon hieß es an die Wand stellen.
Der Waffenführerschein ist in Österreich ein Nachweis für die Befähigung im geschulten und sachgemäßen Umgang mit Waffen. Im Gegensatz zur Waffenbesitzkarte bzw. zum Waffenpass ermächtigt er nicht zum Besitz von Schusswaffen.
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