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Ruhm

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Ruhm ist hohes und andauerndes Ansehen einer Person innerhalb einer Gemeinschaft oder der Öffentlichkeit. Ruhm wird durch hervorragende Leistungen oder außergewöhnliche (auch todesmutige) Taten, besonders im musischen, religiösen, politischen, wirtschaftlichen, kriegerischen oder sportlichen Bereich erreicht. Merkmal des Ruhms ist außerdem, dass er diese messbaren Leistungen überstrahlt, mithin stets eine nicht rationale Komponente mit sich trägt.

„Kurzlebiger“ Ruhm ist eine contradictio in adiecto (für widersprüchliches Eigenschaftswort) - Ruhm ist eben gerade langlebig. Kurzlebig sind Moden, Hypes, die Viertelstundenprominenz, da zum Beispiel viele Medien-„Berühmtheiten“ nur für sehr kurze Zeit der Öffentlichkeit bekannt sind und rasch wieder in Vergessenheit geraten.




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'''Schmach''' ist umgangssprachlich (veraltend) das Gegenteil des [[Ruhm]]s, ein höchstpersönlicher Makel wegen einer verabscheuungswürdigen Tat oder Unterlassung.
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Diese Seite wurde bisher 53-mal abgerufen. Diese Seite wurde zuletzt am 25. Januar 2010 um 09:48 Uhr geändert. Inhalt ist verfügbar unter der GNU Free Documentation License 1.2.




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