Rheinland-Pfälzischer Landtag
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Nach Artikel 79 Abs. 1 der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz ist der Landtag "das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung". "Er vertritt das Volk, wählt den Ministerpräsidenten und bestätigt die Landesregierung, beschließt die Gesetze und den Landeshaushalt, kontrolliert die vollziehende Gewalt und wirkt an der Willensbildung des Landes mit in der der Behandlung öffentlicher Angelegenheiten, in europapolitischen Fragen und nach Maßgabe von Vereinbarungen zwischen Landtag und Landesregierung."
Der Landtag hat 101 Mitglieder und hat seinen Sitz im Deutschhaus in Mainz.
Die Wahlen finden alle 5 Jahre statt und sind allgemein, frei, geheim, gleich, und unmittelbar. Informationen zur Sitzverteilung siehe unter Sitzverteilung in den deutschen Landesparlamenten.
Weblinks
- Der Landtag von Rheinland-Pfalz
- Kostenloses bebildertes Verzeichnis des Landtages nach der Wahl von 2006 zum herunterladen - kommerzielle Homepage
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