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Rheinland-Pfälzischer Landtag

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Nach Artikel 79 Abs. 1 der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz ist der Landtag "das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung". "Er vertritt das Volk, wählt den Ministerpräsidenten und bestätigt die Landesregierung, beschließt die Gesetze und den Landeshaushalt, kontrolliert die vollziehende Gewalt und wirkt an der Willensbildung des Landes mit in der der Behandlung öffentlicher Angelegenheiten, in europapolitischen Fragen und nach Maßgabe von Vereinbarungen zwischen Landtag und Landesregierung."

Der Landtag hat 101 Mitglieder und hat seinen Sitz im Deutschhaus in Mainz.

Die Wahlen finden alle 5 Jahre statt und sind allgemein, frei, geheim, gleich, und unmittelbar. Informationen zur Sitzverteilung siehe unter Sitzverteilung in den deutschen Landesparlamenten.

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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Rheinland-Pfälzischer Landtag aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

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Diese Seite wurde bisher 157-mal abgerufen. Diese Seite wurde zuletzt am 11. Juli 2008 um 16:22 Uhr geändert. Inhalt ist verfügbar unter der GNU Free Documentation License 1.2.




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