Reichsminister
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Reichsminister hießen die Mitglieder der Provisorischen Zentralgewalt des Deutschen Bundes von 1849/49 sowie die der Regierung des Deutschen Reichs zwischen 1919 und 1945.
In der Zeit des vorangehenden Deutschen Kaiserreichs zwischen 1871 und 1918 gab es keine kollegiale Reichsregierung mit Ministern, sondern nur einen Reichskanzler und diverse Staatssekretäre als „Reichsleitung“.
In der Weimarer Republik von 1919 bis 1933 waren die Reichsminister neben dem Reichskanzler die weiteren Mitglieder der Reichsregierung als Kollegialorgan, ernannt vom Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichskanzlers, aber vom Vertrauen des Reichstages abhängig.
In der Zeit des Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 wurden die Reichsminister seit 1934 von Adolf Hitler als „Führer und Reichskanzler“ allein ernannt und waren ihm allein verantwortlich (Führerprinzip).
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