Regelstudienzeit
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Die Regelstudienzeit beschreibt die Anzahl von Semestern, in der ein Studiengang bei zügigem und intensivem Studium absolvierbar ist. Sie war als Rechtsanspruch für Studenten gedacht, um nicht während ihres Studiums die Streichung ihres Faches aus dem Angebot der Universität befürchten zu müssen.
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Der Begriff '''Langzeitstudent''' ist ein gesetzliches Konstrukt einiger deutscher [[Bundesland (Deutschland)|Bundesländer]], mit dem diejenigen [[Student]]en bezeichnet werden, die die [[Regelstudienzeit]] um eine bestimmte Anzahl an Semestern überschreiten.
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