LexiDict.de - Logo
Druckversion | Impressum | Datenschutz

Rechtsfähigkeit

(Weitergeleitet von Rechtsperson)


Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten sind. Die Rechtsfähigkeit des Menschen ist Ausdruck seiner personalen Würde. In Europa wurde im Laufe des 19. Jh. die Strafe des bürgerlichen Todes abgeschafft. Auch der Klostertod wurde aufgehoben.

Weblinks




Weblink hinzufügen




Mit dem Speichern dieser Seite versichere ich, dass ich den Beitrag selbst verfasst habe bzw. dass er keine fremden Rechte verletzt, und willige ein, ihn unter der Lizenz Creative Commons Zero zu veröffentlichen.

Add to alltagzAdd to icioAdd to infopiratAdd to linkarenaAdd to misterwongAdd to netselektorAdd to newskickAdd to oneviewAdd to readsterAdd to webnewsAdd to yahooAdd to yigg

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Rechtsfähigkeit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

Von „http://www.lexidict.de/wiki/Rechtsf%C3%A4higkeit

Diese Seite wurde bisher 220-mal abgerufen. Diese Seite wurde zuletzt am 23. Dezember 2009 um 10:23 Uhr geändert. Inhalt ist verfügbar unter der GNU Free Documentation License 1.2.




Finden

Navigation
Wissen kompakt
Statistik
Denk-Spiel
Fun