Rechtsfähigkeit
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Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten sind. Die Rechtsfähigkeit des Menschen ist Ausdruck seiner personalen Würde. In Europa wurde im Laufe des 19. Jh. die Strafe des bürgerlichen Todes abgeschafft. Auch der Klostertod wurde aufgehoben.
Weblinks
- Schematische Übersicht über die wichtigsten Rechtssubjekte (PDF-Datei; 68 kB)
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