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Psychologischer Psychotherapeut

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Psychologischer Psychotherapeut ist eine in Deutschland seit Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz () gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, die eine staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde (Approbation) verlangt. Bei einem Psychotherapeuten handelt es sich um einen Psychologen, der sich nach abgeschlossenem Psychologiestudium auf dem Gebiet der Psychotherapie weitergebildet und somit spezialisiert hat.

Um die Weiterbildung bundesweit gesetzlich regeln zu können, musste diese den Status „Ausbildung“ bekommen, da Weiterbildungen Ländersache sind. Für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten sind folgende psychotherapeutische Verfahren zugelassen: Aus der Psychoanalyse Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie, seit dem 16.März 2002 die Gesprächspsychotherapie und seit 14. Dezember 2008 auch die Systemische Therapie [1]. Wobei jedoch bisher nur die ersten drei Therapierichtungen (AP, TP sowie VT) auch Krankenkassen-zulässig sind (also über die gesetzlichen Krankenkassen abrechenbar). Geregelt wird die Ausbildung auf Basis des in der "Ausbildung- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten" (). Eine Regelung, welcher berufqualifizierende Abschuss (Bachelor oder Master) nach der Vollendung des Bologna-Prozesses als Grundqualifikation zugelassen werden soll, wird derzeit in der Politik diskutiert.

Während der Psychotherapie-Ausbildung führt ein Psychologe die Bezeichnung „Psychotherapeut in Ausbildung“ (abgekürzt „PiA“ oder „PPiA“ für "Psychologischer Psychotherapeut in Ausbildung") und ist von seinem Status vergleichbar mit einem Assistenzarzt, der sich in der Facharzt-Weiterbildung befindet. Die Ausbildung kann als dreijährige Vollzeit-Ausbildung oder als fünfjährige berufsbegleitende Ausbildung absolviert werden. Beide Möglichkeiten gliedern sich u.a. in: 600 Stunden Theorie; 1800 Stunden praktische Tätigkeit in 1 1/2 Jahren, davon 1 Jahr in einer Psychiatrischen Klinik, 1/2 Jahr in einer psychosomatischen Klinik, Psychiatrie oder in der Praxis eines Psychotherapeuten oder eines Facharztes für Psychotherapeutische Medizin; 120 Stunden Selbsterfahrung; 600 Stunden Patientenbehandlung in einer Ausbildungs-Instituts-Ambulanz oder in einer Lehrpraxis; 150 Stunden Supervision. Insgesamt werden über 4000 Stunden in den drei bis fünf Jahren Ausbildung absolviert.

Der Psychologische Psychotherapeut behandelt demzufolge psychische Störungen (vgl. die Klassifikation nach ICD-10) der Erwachsenen, aber auch der Kinder- und Jugendlichen bei entsprechender Zusatzqualifikation.


  1. Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie zur Anerkennung der Systemischen Therapie



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Der '''Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie''' (kurz: WBP) ist ein Gutachtergremium für die Feststellung des wissenschaftlichen Anerkanntseins von Psychotherapieverfahren, seine Grundlage findet er in § 11 [[Psychotherapeutengesetz]] (PsychThG). Das vom WBP erstellte Gutachten soll danach in Zweifelsfällen die Grundlage der zuständigen Landesbehörde für deren Entscheidung über das wissenschaftliche Anerkanntsein eines Psychotherapieverfahrens bilden. Zu solchen Entscheidungen berufen sind die zuständigen Landesbehörden v.a. im Rahmen der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten nach § 6 PsychThG, an denen eine zur [[Approbationsordnung|Approbation]] als '[[Psychologischer Psychotherapeut]]' oder '[[Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut]]' führende vertiefte Ausbildung absolviert werden kann. Die bisherige Gutachtenpraxis des WBP ist allerdings umstritten, denn anstatt sich auf seinen begrenzten gesetzlichen Auftrag zu beschränken, prüft er anhand qualitativ und quantitativ gesetzlich nicht vorgesehener (und zudem auch fachlich umstrittener) Maßstäbe Nachweise der Wirksamkeit des jeweiligen Psychotherapieverfahrens; die Wirksamkeitsnachweise müssen sich dabei auf mehrere Anwendungsbereiche der Psychotherapie erstrecken. Von verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (z.B. VG München, VG Düsseldorf), die dem WBP eine derartige Befugnis bereits abgesprochen hat, zeigt er sich bisher jedoch unbeeindruckt.
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Psychologischer Psychotherapeut aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

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