Psychologischer Psychotherapeut
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Psychologischer Psychotherapeut ist eine in Deutschland seit Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz () gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, die eine staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde (Approbation) verlangt. Bei einem Psychotherapeuten handelt es sich um einen Psychologen, der sich nach abgeschlossenem Psychologiestudium auf dem Gebiet der Psychotherapie weitergebildet und somit spezialisiert hat.
Um die Weiterbildung bundesweit gesetzlich regeln zu können, musste diese den Status „Ausbildung“ bekommen, da Weiterbildungen Ländersache sind. Für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten sind folgende psychotherapeutische Verfahren zugelassen: Aus der Psychoanalyse Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie, seit dem 16.März 2002 die Gesprächspsychotherapie und seit 14. Dezember 2008 auch die Systemische Therapie [1]. Wobei jedoch bisher nur die ersten drei Therapierichtungen (AP, TP sowie VT) auch Krankenkassen-zulässig sind (also über die gesetzlichen Krankenkassen abrechenbar). Geregelt wird die Ausbildung auf Basis des in der "Ausbildung- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten" (). Eine Regelung, welcher berufqualifizierende Abschuss (Bachelor oder Master) nach der Vollendung des Bologna-Prozesses als Grundqualifikation zugelassen werden soll, wird derzeit in der Politik diskutiert.
Während der Psychotherapie-Ausbildung führt ein Psychologe die Bezeichnung „Psychotherapeut in Ausbildung“ (abgekürzt „PiA“ oder „PPiA“ für "Psychologischer Psychotherapeut in Ausbildung") und ist von seinem Status vergleichbar mit einem Assistenzarzt, der sich in der Facharzt-Weiterbildung befindet. Die Ausbildung kann als dreijährige Vollzeit-Ausbildung oder als fünfjährige berufsbegleitende Ausbildung absolviert werden. Beide Möglichkeiten gliedern sich u.a. in: 600 Stunden Theorie; 1800 Stunden praktische Tätigkeit in 1 1/2 Jahren, davon 1 Jahr in einer Psychiatrischen Klinik, 1/2 Jahr in einer psychosomatischen Klinik, Psychiatrie oder in der Praxis eines Psychotherapeuten oder eines Facharztes für Psychotherapeutische Medizin; 120 Stunden Selbsterfahrung; 600 Stunden Patientenbehandlung in einer Ausbildungs-Instituts-Ambulanz oder in einer Lehrpraxis; 150 Stunden Supervision. Insgesamt werden über 4000 Stunden in den drei bis fünf Jahren Ausbildung absolviert.
Der Psychologische Psychotherapeut behandelt demzufolge psychische Störungen (vgl. die Klassifikation nach ICD-10) der Erwachsenen, aber auch der Kinder- und Jugendlichen bei entsprechender Zusatzqualifikation.
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