Pressespiegel
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Ein Pressespiegel ist eine Zusammenfassung der aktuellen Presse zu einem vorgegebenen Thema im Rahmen der Medienbeobachtung in der Regel in Form von vervielfältigten Ausschnitten. Die (Grenzen der) Zulässigkeit nach deutschem Recht werden durch § 49 UrhG bestimmt.
Pressespiegel werden in vielen Unternehmen und Organisationen - entweder intern in der eigenen Pressestelle oder extern durch eine beauftragte PR-Agentur oder eine spezialisierte Medienbeobachtungsagentur - erstellt und benutzt, um über das Bild der eigenen Einrichtung in der Öffentlichkeit auf dem Laufenden zu bleiben. Dabei werden täglich mehrere Zeitungen nach Artikeln durchsucht, in denen das betreffende Unternehmen namentlich genannt wird. Der Pressespiegel für die deutsche Bundesregierung, die sogenannte Kanzlermappe, wird vom Bundespresseamt täglich erstellt.
Die Artikel werden ausgeschnitten, kopiert und gesammelt an Mitarbeiter oder Vorstände ausgegeben oder sind als elektronischer Pressespiegel abrufbar. Dabei müssen jedoch Bestimmungen des Urheberrechts beachtet werden (s. o.). Die Erstellung von Pressespiegeln wird durch den Einsatz von Software und Techniken wie OCR erleichtert. Immer mehr Unternehmen gehen auch dazu über, den Pressespiegel nicht mehr selbst zu erstellen, sondern elektronische Dienste anderer Anbieter zu nutzen. Im Regelfall wird die Medienbeobachtung von einem darauf spezialisierten Dienstleister zunehmend elektronisch ausgeführt.
Verschiedene Dokumentationseinrichtungen sammeln und erschließen Zeitungsartikel im Volltext, so dass letztere gemeinsam nach Suchbegriffen durchsucht werden können. Online-Medien fließen ebenso in Pressespiegel ein wie Radio- und TV-Sendungen.
Weblinks
- Urheberrecht und Pressespiegel - Kapitel einer Hausarbeit zum Thema "Das deutsche Urheberrecht" (Wintersemester 2002/2003)
- Entscheidung des BGH vom 11. Juli 2002 zur Zulässigkeit von elektronischen Pressespiegeln
- Pressespiegel Herausgeber, Verwertungsgesellschaft Wort
- So erstellen Sie rechtssicher einen Pressespiegel, VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
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