Präsident
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Ein Präsident (vom lateinischen praesidere, zu deutsch: „den Vorsitz haben“, abgeleitet) ist entweder das Staatsoberhaupt einer Republik (Ausnahme: die Islamische Republik Iran, hier ist der Oberste Rechtsgelehrte das Staatsoberhaupt) oder der Vorsitzende einer Vereinigung, eines Clubs. Je nach Staatssystem wird das Amt durch eine allgemeine Wahl, durch ein Wahlkomitee, durch die Legislative oder durch andere Verfahren vergeben. Zum Teil werden auch in Diktaturen Präsidenten ernannt. Die Präsidentschaft bezeichnet die Amtszeit eines Präsidenten oder die Situation, Präsident zu sein.
Einige wenige Republiken kennen kein Staatsoberhaupt. Dazu zählt beispielsweise die Schweiz. In der Schweiz übt die Landesregierung die Funktion des Staatsoberhauptes als Kollektiv aus. Es gibt zwar einen Bundespräsidenten, der gleichzeitig Mitglied des Bundesrats ist. Er wird vom Parlament jeweils auf ein Jahr gewählt. Allerdings ist er nur primus inter pares (erster unter Gleichen), der nur auf internationaler Ebene die repräsentative Funktion des Staatsoberhauptes ausübt.
Die ehemaligen deutschen Länder Württemberg-Hohenzollern und Baden hatten einen Regierungschef mit der Amtsbezeichnung Staatspräsident, was jedoch in diesen beiden Fällen nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass das Amt und die Funktion voll und ganz dem eines Ministerpräsidenten der heutigen Bundesländer entsprach. Genauso verhält es sich bei den als Staatspräsident bezeichneten Regierungschefs einiger Länder der Weimarer Republik, wie zum Beispiel die Regierungschefs in Baden, Hessen und Württemberg. In Bayern wollte man Anfang der 1950er-Jahre einen Staatspräsidenten einführen, entschied sich jedoch, die Rolle des Staatsoberhauptes dem Ministerpräsidenten des Freistaates zu überlassen, der fortan wie auch andere deutsche Landesregierungschefs seinen Amtssitz in der Staatskanzlei hat.
Als Präsident des Rats der Europäischen Union wird ein Vertreter eines Mitgliedstaates auf ministerialer Ebene bezeichnet, welcher den halbjährlichen Vorsitz über die Europäische Union führt. Für diese Position wird häufig auch der Begriff des EU-Ratsvorsitz verwendet. Im Allgemeinen spricht man folglich von der Ratspräsidentschaft beziehungsweise der „Präsidentschaft“ eines EU-Mitgliedstaates. Der Vertrag von Lissabon sieht einen Präsidenten des Europäischen Rates vor, der künftig für je zweieinhalb Jahre vom Europäischen Rat ernannt werden soll.
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