Paulskirchenverfassung
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Die so genannte Paulskirchenverfassung war die erste demokratisch beschlossene Verfassung für ganz Deutschland, die allerdings nie umgesetzt wurde. Sie wurde von der verfassunggebenden Nationalversammlung, die nach der Märzrevolution von 1848 in der Paulskirche in Frankfurt am Main zusammengetreten war, erarbeitet und von dieser am 28. März 1849 als Verfassung des Deutschen Reiches verkündet.
Sie sah unter anderem einen Grundrechtekatalog sowie eine konstitutionelle Monarchie mit einem Erbkaiser an der Spitze vor. Diese Rolle des Kaisers der Deutschen sollte der preußische König Friedrich Wilhelm IV. übernehmen, der aber ablehnte. Auch wenn die Paulskirchenverfassung mit ihrem Abdruck im Reichsgesetzblatt vom 28. April 1849 rechtskräftig wurde, konnte sie gegen den Widerstand des preußischen Königs und der übrigen Fürsten im Deutschen Bund nicht durchgesetzt werden – die im Mai ausgerufene Reichsverfassungskampagne scheiterte.
Weblinks
- Originaltext der Verfassung des Deutschen Reichs („Paulskirchenverfassung“) vom 28. März 1849 (auf verfassungen.de)
- Verfassung des Deutschen Reiches („Paulskirchen-Verfassung“) vom 28. März 1849 in Volltext
- Schema mit Erklärung der Paulskirchenverfassung von 1849
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