Parlamentarischer Geschäftsführer
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Jede parlamentarische Fraktion im politischen System der BRD hat einen eigenen Parlamentarischen Geschäftsführer. Im Gegensatz zum Bundesgeschäftsführer und zum Generalsekretär einer Partei ist der Wirkungskreis des parlamentarischen Geschäftsführers das Parlament. Dies kann das Parlament des Deutschen Bundestages ebenso wie das Parlament des jeweiligen Landtages sein.
Die Parlamentarischen Geschäftsführer können als Manager des Alltagsgeschäftes im Deutschen Bundestag bezeichnet werden.
Die parlamentarischen Geschäftsführer regeln die Geschäfte für ihre Fraktionen im Verhältnis zum Bundestag bzw. Landtag und den anderen Fraktionen. Sie reichen die Themen ein und kümmern sich um den Ablauf der Parlamentsdebatten. Vor wichtigen Abstimmungen sorgen sie dafür, dass alle Abgeordneten anwesend sind. Sie sind die nächsten Mitarbeiter des jeweiligen Fraktionsvorsitzenden.
Sie bereiten innerhalb ihrer Fraktionen und in PGF-Runden untereinander die Sitzungen des Ältestenrates vor, in denen die Tagesordnungen für die jeweils folgende Sitzungswoche festgelegt werden. Die Parlamentarischen Geschäftsführer achten unter anderem auch darauf, dass ihre Fraktionen bei kritischen Abstimmungen im Plenum „stehen“, das heißt, dass die Abgeordneten durch verschiedene Hinweise angehalten werden, auch tatsächlich zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort zu sein.
Die Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer sitzen im Ältestenrat und bereiten die Tagesordnung des Deutschen Bundestages in den sitzungstäglichen Geschäfstführerrunden vor.
Das französische Parlament kennt keine entsprechende Funktion. Im angelsächsischen Sprachraum werden sie Whip (Peitsche) genannt, da sie auch für die Disziplin beim Abstimmungsverhalten zuständig sind.
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