Parlament
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Das Parlament (von altfranz.: parlement „Unterredung“; franz.: parler „reden“) ist die Volksvertretung, die aus einer oder zwei Kammern bestehen kann.
Im übertragenen Sinn werden heute auch andere politische Versammlungen mit dem Begriff bezeichnet. Diese Versammlungen stellen jedoch keine vom Volk legitimierten Volksvertretungen dar.
Keine Parlamente im staatsrechtlichen Sinne sind hingegen die Gemeindevertretung (Gemeinderäte) in Deutschland oder Österreich sowie die für Bezirke tätigen Gremien.
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Das '''Parliament House''' in [[Darwin (Northern Territory)|Darwin]] ist der Sitz des [[Parlament|Parlaments]] des [[Australien|australischen]] [[Northern Territory]].
Der '''Deutsche Bundestag''' ist das [[Parlament]] der [[Bundesrepublik Deutschland]] mit Sitz in [[Berlin]]. Er wird im [[Politisches System Deutschlands|politischen System Deutschlands]] als einziges [[Verfassungsorgan]] des Bundes direkt durch das Volk gewählt und [[#Repräsentationsprinzip und Selbstauflösung|legitimiert]].
'''Obmann''', '''Obmännin''' oder '''Obfrau''' ''(geschlechtsneutrale Formulierung: Obleute)'' ist sowohl eine andere Bezeichnung für Vorsitzender, [[Präsident (Verwaltung)|Präsident]] oder Anführer einer [[Fraktion]], als auch die Bezeichnung für einen von zwei Parteien ernannten [[Schiedsrichter (Rechtswesen)|Schiedsrichter]].
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