Konklave
(Weitergeleitet von Papstwahl)
In einem Konklave wählen die dazu berechtigten Kardinäle der römisch-katholischen Kirche den Papst und Bischof von Rom. Eine Wahl wird notwendig, wenn das Oberhaupt der katholischen Kirche gestorben oder von seinem Amt zurückgetreten ist. Der Rücktritt eines Papstes ist jedoch, seit Gregor XII. ihn im Jahre 1415 vollzog, nicht mehr erfolgt.
Das Wort Konklave ist lateinischen Ursprungs (von con claudere, gemeinsam einschließen), wird aber fälschlich meist „mit dem Schlüssel“ (cum clave) übersetzt. Es bezeichnet sowohl den abgeschlossenen Raum, in dem die Papstwahl stattfindet, als auch die Zusammenkunft der wahlberechtigten Kardinäle selbst.
Das Wahlverfahren im Konklave wurde erstmals im Rahmen des Zweiten Konzils von Lyon im Jahre 1274 durch Papst Gregor X. rechtlich festgelegt. Die Wähler werden so lange von der Außenwelt abgeschottet, bis sie sich auf einen Kandidaten geeinigt haben. Heute dient die Sixtinische Kapelle im Vatikan als Sitzungsort des Konklaves.
Weblinks
- Die Kardinäle und das Konklave – Detaillierte Informationen über Ablauf und Sonderheiten der Papstwahl
- Liste der gegenwärtig wahlberechtigten Kardinäle
- Die Apostolische Konstitution Universi Dominici Gregis
- Motu Proprio vom Papst Benedikt XVI (Lateinisch)
- Dirk Uwer: Das Recht der Papstwahl nach der Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis
- Christian Sperber: Die Wahl des Papstes im Mittelalter
- Der Film "Das Konklave" von Christoph Schrewe
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Konklave aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.












