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Konklave

(Weitergeleitet von Papstwahl)


In einem Konklave wählen die dazu berechtigten Kardinäle der römisch-katholischen Kirche den Papst und Bischof von Rom. Eine Wahl wird notwendig, wenn das Oberhaupt der katholischen Kirche gestorben oder von seinem Amt zurückgetreten ist. Der Rücktritt eines Papstes ist jedoch, seit Gregor XII. ihn im Jahre 1415 vollzog, nicht mehr erfolgt.

Das Wort Konklave ist lateinischen Ursprungs (von con claudere, gemeinsam einschließen), wird aber fälschlich meist „mit dem Schlüssel“ (cum clave) übersetzt. Es bezeichnet sowohl den abgeschlossenen Raum, in dem die Papstwahl stattfindet, als auch die Zusammenkunft der wahlberechtigten Kardinäle selbst.

Das Wahlverfahren im Konklave wurde erstmals im Rahmen des Zweiten Konzils von Lyon im Jahre 1274 durch Papst Gregor X. rechtlich festgelegt. Die Wähler werden so lange von der Außenwelt abgeschottet, bis sie sich auf einen Kandidaten geeinigt haben. Heute dient die Sixtinische Kapelle im Vatikan als Sitzungsort des Konklaves.

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