Obsoleszenz
Aus LexiDict
Der Begriff Obsoleszenz (Veralterung) bezeichnet die künstliche oder natürliche Veralterung eines Produktes. Das zugehörige Adjektiv obsolet (nicht mehr gebräuchlich sein, an Geltung verlieren, hinfällig) bezeichnet generell Veraltetes, meist Normen oder Therapien.
Weblinks
- Helmut Höge auf taz.de: Hier spricht der Aushilfshausmeister! über geplanten Verschleiß bei Glühbirnen
Weblink hinzufügen
Links auf diese Seite
Die '''UN-Feindstaatenklausel''' ist ein Passus in den Artikeln 53 und 107 der [[Charta der Vereinten Nationen]], nach dem gegen Feindstaaten des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieges]] von den Unterzeichnerstaaten Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den [[UN-Sicherheitsrat]] verhängt werden, falls die Feindstaaten erneut eine [[Aggression|aggressive]] [[Politik]] verfolgen sollten. Dies schließt auch militärische Interventionen mit ein.
Das Schlagwort Wiege Europas diente als Bezeichnung für das antike Griechenland, da man dort den Ursprung der europäischen Kultur liegen sah. Inzwischen wird diese Benennung kritisch gesehen und in begriffsbewußten Fachkreisen nicht mehr ...
Der moralische Verschleiß von Produktionsmitteln bezeichnet in der Kritik der politischen Ökonomie von Karl Marx den Umstand, dass Waren, ohne dass sie ihren Gebrauchswert (also ihre Nützlichkeit) verlieren, trotzdem einen Teil oder ihren gesamten Wert verlieren können, indem durch den technischen Fortschritt die Bedingungen ihrer Produktion verbessert werden.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Obsoleszenz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.












