Oberbayern
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Oberbayern ist in Bayern sowohl ein Bezirk als auch ein Regierungsbezirk.
Die Bezirke sind in Bayern Selbstverwaltungskörperschaften, zu denen sich mehrere Kreise zusammengeschlossen haben. Die Kreise eines Bezirks gehören jeweils zu einem gleichnamigen Regierungsbezirk, dem Zuständigkeitsgebiet der Bezirksregierung (oft nur kurz Regierung) als staatlicher Mittelbehörde. Anders als bei den Landratsämtern, die gleichzeitig staatliche und kommunale Behörde sind ("Janusköpfigkeit"), existieren hierfür in Bayern mit den Bezirksverwaltungen und den Regierungen getrennte Behörden.
Oberbayern liegt im Südosten des Freistaats und grenzt im Süden und Osten an Österreich, im Nordosten an Niederbayern und die Oberpfalz, im Nordwesten an Mittelfranken und im Westen an Schwaben. Verwaltungssitz des Bezirks und gleichzeitig Regierungssitz des Regierungsbezirks ist München.
Oberbayern ist eine Bezeichnung für eine administrative Einheit, deren Grenzen sich im Laufe der Jahrhunderte mehrfach verändert haben und keine Rücksicht auf Stammes- oder Sprachgrenzen genommen haben. Insbesondere gibt es keinen spezifisch oberbayerischen Dialekt. Der Begriff „Oberbayern“ erscheint zum ersten Mal im Jahre 1255 bei der bayerischen Landesteilung. Die Ausdehnung war jedoch ursprünglich eine andere: Der Chiemgau und die Gegend von Bad Reichenhall gehörten damals zu Niederbayern.
Oberbayern ist in Deutschland nach Hamburg die Region mit dem zweithöchsten Bruttoinlandsprodukt je Einwohner.[1] Die größten Städte in Oberbayern sind München, Ingolstadt, Rosenheim und Freising.
Weblinks
- ↑ Kaufkraft in Europa auf tagesschau.de, 12. Februar 2008
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