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Militärischer Befehl

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Befehl ist der militärische Begriff für eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt (gemäß § 2 Nr. 2 Wehrstrafgesetz). Vor der Erteilung eines Befehls hat der befehlende Vorgesetzte zu prüfen, ob sein Befehl rechtmäßig, zweckmässig und angemessen ist. Wenn der Befehlende nicht Vorgesetzter des Befehlsempfängers ist (juristisch sogenannter Nichtbefehl) besteht keine Gehorsamsverpflichtung, der Nichtbefehl muss nicht ausgeführt werden.

Befehle können nicht nur schriftlich oder mündlich erteilt werden. Auch Hand-, Licht- oder Flaggenzeichen, Signale mit Trompete oder Trillerpfeife oder beliebige andere, jedoch zuvor bekannt gegebene Symbole oder Zeichen können als Befehl gelten. Die Anweisungen können allgemein gelten (Parkplatzregelung im Kasernenbefehl) oder nur für einen einzelnen Fall („Holen Sie Kreide!“). Wegen der Komplexität der juristischen Implikationen von Befehlen wird bei der Ausbildung der Soldaten besonderer Wert auf gründliche Unterrichtung in diesen Fragen gelegt. Siehe auch Militärischer Führungsprozess.

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Die '''militärische Lage''' bezeichnet die Situation eines militärischen Verbandes in Bezug auf seine Umwelt. Hierbei gilt das besondere Augenmerk der ''Feindlage'', d.h. die Frage nach Ort, Art, Stärke, Verhalten und Absicht feindlicher Kräfte im ...
Das Wort '''Gehorsam''' leitet sich (ähnlich wie ''Gehorchen'') von [[Gehör]], horchen, hinhören ab und kann von einer rein äußerlichen Handlung bis zu einer inneren Haltung reichen. <br />
Eine '''Stürmung''' ist das Eindringen von polizeilichen oder militärischen Kräften in ein Objekt (z.&nbsp;B. Gebäude, Fahrzeuge, Anlagen, Stellungen) zum Zwecke der Einnahme derselben oder der Ingewahrsamnahme der dort aufhältigen Personen. Hierbei wird in der Regel unnötige [[Gewalt]] vermieden.
Der Ausdruck Kommando bezeichnet
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Diese Seite wurde bisher 182-mal abgerufen. Diese Seite wurde zuletzt am 25. Januar 2010 um 11:28 Uhr geändert. Inhalt ist verfügbar unter der GNU Free Documentation License 1.2.




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