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Materielles Recht

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Materielles Recht ist die Summe der Rechtsnormen, welche Entstehung, Veränderung und Untergang von Rechten regeln. Das Gegenstück zum materiellen Recht ist das formelle Recht, dessen Regelungen sich insbesondere auf die gerichtliche Feststellung (Prozessrecht) und Durchsetzung des materiellen Rechts beziehen. Zum Teil wird daher auch das Begriffepaar materielles Recht ggü. Prozessrecht verwendet.
Beispiel: Wenn man ein Auto kauft, entsteht eine materiell-rechtliche Pflicht zur Kaufpreiszahlung. Wird man später vor Gericht verklagt, weil man nicht gezahlt hat, regelt das formelle Recht den Ablauf des Prozesses, mit dem der Verkäufer seine Kaufpreisforderung durchzusetzen versucht.

Das formelle Recht umfasst darüber hinaus aber auch außerprozessuale Verfahren sowie Kompetenznormen.




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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Materielles Recht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

Von „http://www.lexidict.de/wiki/Materielles_Recht

Diese Seite wurde bisher 19-mal abgerufen. Diese Seite wurde zuletzt am 18. Januar 2010 um 15:17 Uhr geändert. Inhalt ist verfügbar unter der GNU Free Documentation License 1.2.




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