Master
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Der Master (/'ma:stə/, aus dem lat. magister für „Vorsteher, Meister“ bzw. dem engl. master) ist in vielen europäischen Staaten der zweite akademische Grad, den Studierende an Hochschulen als Abschluss einer wissenschaftlichen Ausbildung erlangen können. In vielen Ländern Europas ist diese Bezeichnung im Rahmen des Bologna-Prozesses eingeführt worden, dessen Ziel die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums ist. Er wird nach einem ein- bis zweijährigen Vollzeit- oder berufsbegleitenden Studium verliehen. Studienvoraussetzung ist ein Bachelor- oder der Abschluss in einem traditionellen, einstufigen Studiengang (Magister, Diplom, Erstes Staatsexamen in Rechtswissenschaften oder Lehramtsstudium; Abschluss in Medizin). Je nach Ausrichtung kann ein Masterstudiengang der wissenschaftlichen Vertiefung des vorherigen Studiums oder der Erschließung neuer Wissensgebiete dienen. Viele Masterstudiengänge sind zulassungsbeschränkt.
Weblinks
- Durch ZEvA akkreditierte Masterstudiengänge
- Durch ASIIN akkreditierte Bachelor- und Masterstudiengänge
- IABInfoSpezial zum Thema „Bachelor und Master auf dem Arbeitsmarkt“ mit Veröffentlichungen, Forschungsberichten, Institutionen und weiterführenden Links
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