Markenrecht
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Das Markenrecht der Bundesrepublik Deutschland ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützt. Das Kennzeichenrecht gehört seinerseits zum gewerblichen Rechtsschutz.
Weblinks
- Volltext des Markengesetzes
- Markenverordnung – Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes
- Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
- Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA)
- Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
- Markenrechtliche Entscheidungen im Volltext (Instanzgerichte, BPatG, BGH, EuG und EuGH)
- Schweizer markenrechtliche Entscheidungen
- World Intellectual Property Organization
- Klasseneinteilung der Waren und Dienstleistungen nach Nizzaer Klassifikation (Markenklassen)
- Weiterführende Informationen zum nationalen, internationalen und Auslands-Markenschutz
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Das '''Deutsche Urheberrecht''' ist vorwiegend im [[Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte|Urheberrechtsgesetz (UrhG)]] aus dem Jahre [[1965]], dem [[Verlagsgesetz|Verlagsgesetz (VerlG)]] und dem [[Urheberrechtswahrnehmungsgesetz|Wahrnehmungsgesetz (WahrnG)]] [[Kodifikation|kodifiziert]]. Es stellt das Pendant zum [[Gewerblicher Rechtsschutz|gewerblichen Rechtsschutz]] (z.B. dem [[Patentrecht|Patent-]] und [[Markenrecht]]) dar und ist dem [[Privatrecht|deutschen Privatrecht]] zuzuordnen.
Die Demestica ist die bekannteste Marke griechischen Weins.
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