Landtag Nordrhein-Westfalen
Aus LexiDict
Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist das Landesparlament in Nordrhein-Westfalen und hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Der Landtag ist die Legislative des Landes und wählt den Ministerpräsidenten.
Die Kompetenzen in der Gesetzgebung nahmen in den letzten Jahrzehnten ab. Dieser Umstand liegt in der Gesetzgebung auf Bundesebene und durch die Ausweitung der EU-Befugnisse begründet. Die Landtagsabgeordneten nehmen nun verstärkt lokale und regionale Interessen gegenüber der Landesverwaltung wahr.
Der Landtag ist ein Arbeitsparlament, der größte Teil der parlamentarischen Arbeit finden in den Ausschüssen statt, nicht im Plenum. Im Landtag sitzen ab 2005 mindestens 181 Abgeordnete. Von 1980 bis 2005 waren es 201, bis 1980 waren es 200. In der Regel handelt es sich bei ihnen um Berufspolitiker. Zum Beginn einer Legislaturperiode wählen die Abgeordneten Präsidium, Ältestenrat und besetzen die Ausschüsse.
Der Landtag besitzt nach Artikel 35 der Verfassung von NRW das Recht zur Selbstauflösung. Wird ein vom Landtag abgelehnter Gesetzentwurf durch Volksentscheid angenommen, kann die Landesregierung den Landtag auflösen.
Der Termin für die nächste Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen wurde auf den 9. Mai 2010 festgelegt.[1]
Weblinks
- Vorlage:DNB-Portal
- Homepage des Landtages Nordrhein-Westfalen
- Ergebnisse der Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen seit 1950
- Video-Rundgang: Blick in den Landtag
- Film über den Bau des Landtagsgebäudes
- ↑ Innenministerium NRW: Wahlen zum nordrhein-westfälischen Landtag, abgerufen am 22. August 2009
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Landtag Nordrhein-Westfalen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.












