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Landesversicherungsanstalt

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Landesversicherungsanstalt (LVA) war in Deutschland die Bezeichnung der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die für die Durchführung der Versicherung der abhängig beschäftigten Arbeiter sowie der gesetzlich pflichtversicherten selbständigen Handwerker und Gewerbetreibenden zuständig waren; bis 30. September 2005 bestanden 22 regional zuständige LVA.

Die LVA waren landesunmittelbare rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit autonomer Haushalts- und Vermögensführung. Erste LVA wurden 1890 als Versicherungsanstalten (1918: 31 Versicherungsanstalten) errichtet.

Ab 1. Oktober 2005 wurde die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland neu geregelt. Die Landesversicherungsanstalten sind seitdem als Regionalebene Teil der neuen Organisation Deutsche Rentenversicherung.

Folgende Landesversicherungsanstalten (LVA) existierten:

aufgegangen in der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg
aufgegangen in der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
am 18. Oktober Umbenennung in LVA Mark Brandenburg
aufgegangen in der Sozialversicherung der DDR, wiedererrichtet nach 1990
aufgegangen in der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
aufgegangen in der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
hervorgegangen aus der LVA Westpreußen
ging am 1. Januar 1940 in der LVA Danzig-Westpreußen auf
aufgelöst
von 1941 bis 1945 als gemeinsame Außenstelle der LVA Baden und der LVA Saarpfalz weitergeführt
aufgelöst
1938 für das Land Steiermark errichtet
aufgelöst
wurde am 1. Oktober 1938 aufgelöst
aufgegangen in der Deutschen Rentenversicherung Nord
aufgegangen in der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
bis 31. Dezember 1906 auch für Seeleute zuständig
aufgelöst am 31. Dezember 1938
ging am 1. Januar 1946 in der LVA Hessen mit Sitz in Frankfurt/M. auf
aufgegangen in der Deutschen Rentenversicherung Hessen
ging am 1. Januar 1946 in der LVA Hessen mit Sitz in Frankfurt/M. auf
aufgegangen in der LVA Rheinland-Pfalz
aufgelöst
aufgegangen in der LVA Mecklenburg-Vorpommern
aufgegangen in der Sozialversicherung der DDR, wiedererrichtet nach 1990
aufgegangen in der Deutschen Rentenversicherung Nord
am 18. November 1922 errichtet
aufgelöst
ging am 1. Januar 1932 in der LVA Niederbayern-Oberpfalz auf
am 1. April 1944 für das Gebiet Luxemburg errichtet
aufgelöst
ging am 1. Januar 1932 in der LVA Niederbayern-Oberpfalz auf
ging am 1. Januar 1932 in der LVA Oberfranken-Mittelfranken auf
aufgegangen in der Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
ging am 1. Januar 1932 in der LVA Niederbayern-Oberpfalz auf
ging am 1. Januar 1939 in der LVA Oldenburg-Bremen auf
aufgelöst
aufgelöst
als LVA Wartheland wiedererstanden
aufgelöst
aufgegangen in der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
aufgegangen in der Deutschen Rentenversicherung Rheinland
aufgegangen in der Deutschen Rentenversicherung Saarland
aufgegangen in der LVA Westmark
aufgegangen in der Sozialversicherung der DDR, wiedererrichtet nach 1990
aufgegangen in der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland
aufgegangen in der Sozialversicherung der DDR, wiedererrichtet nach 1990
aufgegangen in der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland
am 1. Januar 1939 für die Länder Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg errichtet
aufgelöst
aufgelöst
aufgegangen in der Deutschen Rentenversicherung Nord
aufgegangen in der Deutschen Rentenversicherung Schwaben
am 1. Januar 1939 für das sudetendeutsche Gebiet der CSFR errichtet
aufgelöst
aufgegangen in der Sozialversicherung der DDR, wiedererrichtet nach 1990
aufgegangen in der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland
aufgegangen in der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern
1942 für die besetzten jugoslawischen Gebiete errichtet
aufgelöst
aufgelöst
aufgegangen in der Deutschen Rentenversicherung Westfalen
aufgegangen in der LVA Hessen-Pfalz
1920 aufgeteilt an LVA Freie Stadt Danzig, LVA Grenzmark Posen-Westpreußen und LVA Ostpreußen
1940 als LVA Danzig-Westpreußen wiedererstanden
aufgelöst
aufgegangen in der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg
am 15. Mai 1941 für die besetzten jugoslawischen Gebiete errichtet
aufgelöst




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Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg ist der größte Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung. Sie ist rechtlich selbständig und aus der früheren Landesversicherungsanstalt ...
Rentenversicherungsträger sind in Deutschland die Institutionen, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs VI Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung erbringen. Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger firmieren unter dem gemeinsamen Namen Deutsche Rentenversicherung.
Die Rentenversicherung der Arbeiter war ein Zweig der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland.
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