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Lärmbekämpfung

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Als Lärmbekämpfung gelten alle Maßnahmen, die den Schallpegel der Schalleinwirkung (Lärm) auf die Menschen verringern.

Die Lärmbekämpfung wird in zwei Kategorien eingeteilt:

Im Straßenverkehr sind beide Kategorien exemplarisch zu finden: Die Verbauung von Flüsterbelägen ist Lärmbekämpfung der Kategorie Lärmvermeidung, die Erstellung von Schallschutzwänden der Kategorie Lärmschutz.

Bei der Lärmbekämpfung wird zwischen erzeugtem und indirekt erzeugtem Luftschall unterschieden. Direkt erzeugter Luftschall entsteht ohne die Beteiligung von Körperschall; z. B. in einem Strahltriebwerk. Beim indirekt erzeugten Luftschall wird durch eine Kraftanregung zunächst Körperschall in einer Struktur erzeugt. Dieser pflanzt sich in der Struktur fort. Durch Vibrationen an der Oberfläche der Struktur wird dann Luftschall abgestrahlt.

Beim direkt erzeugten Luftschall muss zur Geräuschabsenkung die Verwirbelung der Luft gering gehalten werden. Besonders ist darauf zu achten, dass Bauteile nicht von verwirbelter Strömung beaufschlagt werden; siehe Aeroakustik. Beim indirekt erzeugten Luftschall kann an verschiedenen Punkten angesetzt werden. Zunächst kann der Kraftverlauf so beeinflusst werden, dass er möglichst wenige Eigenfrequenzen des Bauteils anregt. Dieses ist immer dann der Fall, wenn keine steilen Kraftsprünge oder Kraftspitzen vorhanden sind. Weiterhin kann die Eingangsimpedanz des Bauteils erhöht werden, z. B. durch erhöhte Masse an der Krafteinleitungsstelle. Schließlich kann die Struktur selbst bedämpft werden, z. B. durch Entdröhnung mit Schwermatten oder Sandwichbleche.

Beispiele für die Anwendung primärer und sekundärer Mechanismen sind:

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Lärmsanierung ist ein in der Schweiz gebräuchlicher Begriff für in der Regel gesetzlich vorgeschriebene Schallschutzmaßnahmen zur Lärmbekämpfung.
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