Konstitutionelle Monarchie
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Die konstitutionelle Monarchie ist eine Sonderform der Monarchie, in der die Macht des Fürsten oder Königs durch eine geschriebene Verfassung (Konstitution) mehr oder weniger stark eingeschränkt wird.
Es existiert in der Regel ein Parlament, das die Gesetzgebung entweder allein oder im Zusammenwirken mit dem Monarchen wahrnimmt. Die Entlassung der Regierung bleibt in konstitutionellen Monarchien dem Herrscher überlassen (z. B. im Deutschen Reich 1871–1918), wenn es Aufgabe des Parlaments ist, wird diese Staatsform dann parlamentarische Monarchie genannt. Steht es nach der Verfassung sowohl dem Monarchen als auch dem Parlament zu, die Regierung abzusetzen, so handelt es sich um eine Mischform. So ist dies z. B. im Vereinigten Königreich der Fall. Die Kleinstaaten Andorra, Liechtenstein, Monaco und den Staat der Vatikanstadt außer Betracht gelassen, sind die heute in Europa existierenden Königreiche und Fürstentümer parlamentarische bzw. zumindest konstitutionell-parlamentarische Monarchien.
Die modernen konstitutionellen Monarchien sind parlamentarische Monarchien mit einem Gewaltenteilungssystem, in dem der Monarch der symbolische Chef der Exekutivgewalt ist. Diese Macht ist in der Praxis an einen Ministerpräsidenten übergegangen, der vom Monarchen ernannt wird. Er bedarf des Vertrauens des Parlamentes, dem die Regierung verantwortlich ist. Der Monarch, der über den politischen Parteien steht, verfügt über konstitutionelle Vorrechte, um seine höchste symbolische Rolle als Garant der Staatsverfassung und der Demokratie, der nationalen Einheit und der territorialen Integrität, aber auch als Symbol der historischen Kontinuität des Staates, Repräsentant des Staates und Vertreter seiner Interessen nach außen auszuüben. Er kann auch ein Einspruchs- und Aufsichtsrecht in Bezug auf die Politik der Regierung haben, die Sitzungen des Ministerrates leiten und Schlichter bei einer politischen oder Regierungskrise sein. So spielt er eine neutrale Rolle und kann als Vermittler wirken. Deswegen verkörpert der Monarch nach Benjamin Constant eine Regulativgewalt.
So kann man sagen: Der parlamentarische Monarch herrscht, aber er regiert nicht, oder um die Formel von Adolphe Thiers zu verwenden: „Der König verwaltet nicht, er regiert nicht, er herrscht.“
Der erbliche Monarch kann König oder Königin sein, wie in der Mehrzahl der europäischen Monarchien, aber auch Großherzog oder Großherzogin, wie in Luxemburg, Fürst wie in Monaco und in Liechtenstein, Emir wie in Kuwait, oder Kaiser wie in Japan.
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