Kommunale Selbstverwaltung
Aus LexiDict
Die kommunale Selbstverwaltung ist ein praktisch wichtiges Beispiel für Selbstverwaltung, also der Übertragung von Verwaltungsaufgaben an rechtlich verselbständigte juristische Personen, um den Betroffenen die eigenverantwortliche Gestaltung zu ermöglichen.
Weblinks
- BVerfGE 79, 127 Rastede-Entscheidung
- Grundgesetzartikel auf der Website des Deutschen Bundestages
- Version mit allen Änderungen bis 2002 TU Berlin-Webserver
Weblink hinzufügen
Links auf diese Seite
Der '''Landschaftsverband Westfalen-Lippe''' (LWL) ist eine [[1953]] gebildete öffentlich-rechtliche [[Körperschaft]] ohne Gebietshoheit in [[Nordrhein-Westfalen]] mit Sitz in [[Münster (Westfalen)|Münster]]. Der LWL nimmt im Rahmen der [[Kommunale Selbstverwaltung|Kommunalen Selbstverwaltung]] regionale Aufgaben wahr. Der Zuständigkeitsbereich dieses [[Landschaftsverband]]es umfasst die Landesteile [[Westfalen]] und [[Lippe (Land)|Lippe]].
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Kommunale Selbstverwaltung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.












