Kandidat
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Kandidat wird im Deutschen seit dem 16. Jahrhundert in der Bedeutung "Bewerber (um ein Amt), Anwärter" verwendet. Das Wort geht auf das gleichbedeutende lateinische candidatus zurück. In Herleitung von der toga candida (lat.: candidus = glänzend, weiß), einem weißen Gewand, das im antiken Rom ein Anwärter auf ein Amt zu tragen hatte. Substantiviert bezeichnet es "den Amtsbewerber, der sich dem Volk in der candida, der weißen Toga, vorzustellen hatte". Der Grund: auch der römischen Adel, der sonst üblicherweise einen Purpurstreifen an der Toga trug, war während des Wahlkampfs verpflichtet, ein einfache weiße Toga zu tragen, um die Chancengleichheit aller Bewerber zu wahren.[1] Die Ableitung Kandidatur als "Bewerbung um ein (politisches) Amt" entstand im 19. Jahrhundert aus dem französischen candidature.
- ↑ Berühmt ist Ciceros Wahlkampfrede "in toga candida". Trotz seiner weißen Kandidatentoga wusste natürlich jedermann in Rom, dass Cicero dem Adel angehörte.
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