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Küstenfunkstelle

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Küstenfunkstellen sind Funkstellen des mobilen Seefunk-Dienstes, die Nachrichten von und zu Schiffen auf hoher See telegrafisch oder telefonisch weiterleiten. In Notfällen ist über sie die Kommunikation mit den Rettungskräften möglich.

Als Seefunkdienst wird der Nachrichtenaustausch mit und zwischen Seeschiffen bezeichnet. Die ortsfesten Funkstellen dieses Dienstes werden „Küstenfunkstellen“, die beweglichen, also die Schiffe, „Seefunkstellen“ genannt. Küstenfunkstellen dienen der Vermittlung des öffentlichen Fernmeldeverkehrs (in diesem Falle Funktelegramme und -gespräche) zwischen den Seefunkstellen und den Fernmeldenetzen an Land. In früheren Zeiten, in denen es noch kein Satellitenfunk oder Mobiltelefone gab, waren die Reedereien auf den Küstenfunk angewiesen. Außerdem können die Angehörigen der Schiffbesatzungen über das normale Telefonnetz und die Vermittlung der Küstenfunkstelle mit ihren Lieben auf See Kontakt aufnehmen.

Aus allen Seegebieten der Erde laufen private Telefongespräche und Telegramme und eine noch größere Anzahl von dienstlichen Angelegenheiten über derartige Funknetze, wie Nachrichten von und an Reedereibüros, Charterer, Schiffsmakler und Hafenbetriebe. Neben diesen kommerziellen Aufgaben gehören die ununterbrochene Beobachtung der Telegrafie- und Sprechfunk-Notfrequenzen, die Leitung des Not- und Dringlichkeitsfunkverkehrs innerhalb des Seenotbereichs der zuständigen Küstenfunkstelle zum Umfang der Arbeit, ebenso die koordinierte Weitergabe von Informationen über Seenotfälle an die zuständigen Dienststellen und Organisationen der Rettungsdienste.

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