Juristische Person
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Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, d. h. selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person ist.
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- Schematische Übersicht über die juristischen Personen im Gefüge der Rechtssubjekte (PDF-Datei; 68 kB)
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