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Heiliges Römisches Reich

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Heiliges Römisches Reich (lateinisch Sacrum Romanum Imperium) war die offizielle Bezeichnung für den Herrschaftsbereich der römisch-deutschen Kaiser vom Mittelalter bis zum Jahre 1806. Der Name des Reiches leitet sich vom Anspruch der mittelalterlichen Herrscher ab, die Tradition des antiken Römischen Reiches fortzusetzen und die Herrschaft als Gottes Heiligen Willen im christlichen Sinne zu legitimieren. Zur Unterscheidung vom 1871 gegründeten Deutschen Reich wird es auch als das Alte Reich bezeichnet.

Das Reich bildete sich im 10. Jahrhundert unter der Dynastie der Ottonen aus dem ehemals karolingischen Ostfrankenreich heraus. Der Name Sacrum Imperium ist für 1157 und der Titel Sacrum Romanum Imperium für 1254 erstmals urkundlich belegt. Seit dem späten 15. Jahrhundert setzte sich allmählich der Zusatz Deutscher Nation (lat. Nationis Germanicæ) durch.

Aufgrund seines vor- und übernationalen Charakters entwickelte sich das Reich nie zu einem Nationalstaat moderner Prägung, sondern blieb ein monarchisch geführtes, ständisch geprägtes Gebilde aus Kaiser und Reichsständen mit nur wenigen gemeinsamen Reichsinstitutionen.

Die Ausdehnung und die Grenzen des Heiligen Römischen Reiches veränderten sich im Laufe der Jahrhunderte erheblich. In seiner größten Ausdehnung umfasste das Reich fast das gesamte Gebiet des heutigen Mittel- und Teile Südeuropas.

Seit der Frühen Neuzeit war das Reich strukturell nicht mehr zu offensiver Kriegsführung, Machterweiterung und Expansion fähig. Seither wurden Rechtsschutz und Friedenswahrung als seine wesentlichen Zwecke angesehen. Das Reich sollte für Ruhe, Stabilität und die friedliche Lösung von Konflikten sorgen, indem es die Dynamik der Macht eindämmte: Untertanen sollte es vor der Willkür der Landesherren und kleinere Reichsstände vor Rechtsverletzungen mächtigerer Stände und des Kaisers schützen. Da seit 1648 auch benachbarte Staaten als Reichsstände in seine Verfassungsordnung integriert waren, erfüllte das Reich zudem eine friedenssichernde Funktion im System der europäischen Mächte.

Dass das Reich seit Mitte des 18. Jahrhunderts seine Glieder immer weniger gegen die expansive Politik innerer und äußerer Mächte zu schützen vermochte, war sein größtes Defizit und eine der Ursachen seines Untergangs. Durch die Eroberungen Napoleons und die daraus resultierende Gründung des Rheinbunds war es nahezu handlungsunfähig geworden. Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation erlosch am 6. August 1806 mit der Niederlegung der Reichskrone durch Kaiser Franz II.




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'''Ferdinand II.''' (* [[9. Juli]] [[1578]] in [[Graz]]; † [[15. Februar]] [[1637]] in [[Wien]]) war ab 1617 – mit einer Unterbrechung 1619/20 – König von [[Böhmen]] sowie ab 1618 König von [[Ungarn]] und ab 1619 Kaiser des [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reiches]].
Als Erbreichsplan wird der Plan des Stauferkaisers Heinrich VI. bezeichnet, in Deutschland (deutsche Lande des Heiligen Römischen Reiches) das Erbrecht der Könige „wie in Frankreich“ (Annalen von Marbach zum Jahr 1196) einzuführen. Dieser Plan sei „unerhört“ (ebenda) gewesen, da er das Wahlrecht der Großen des Reichs beseitigt hätte. Die Quellenlage dazu ist allerdings sehr schlecht, die einzig zuverlässigen Quellen sind die Marbacher Annalen und die Reinhardsbrunner Chronik.
Reichsritter ist eine Standesbezeichnung aus dem Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Einerseits wurden damit die Mitglieder der Reichsritterschaft bezeichnet, andererseits auch die Inhaber des Adelstitels ...
Die Strümpfe sind ein Teil des Krönungsornates der Reichskleinodien des Heiligen Römischen Reiches. Sie wurden in den königlichen Werkstätten auf Sizilien, den Nobiles Officinae, in der zweiten ...
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