Hauptverhandlung
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Die Hauptverhandlung ist nach deutschem Strafprozessrecht der Kernbestandteil jedes Strafverfahrens. Die Hauptverhandlung wird in den §§ 226 - 275 der Strafprozessordnung geregelt. In der Hauptverhandlung wird die zu verhandelnde Sache endgültig aufgeklärt, oder der Angeklagte muss freigesprochen werden. In der Hauptverhandlung gilt als eine der wichtigsten Prozessmaximen der Mündlichkeitsgrundsatz.
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Das '''beschleunigte Verfahren''' ist im [[Deutschland|deutschen]] [[Recht]] eine besondere Form des [[Strafprozess (Deutschland)|Strafverfahrens]]. Es dient dazu, Sachverhalte mit einer einfachen Beweislage schnell und effektiv zu verhandeln. Die Strafe soll dabei der Tat gewissermaßen "auf dem Fuße" folgen.
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