Höhenfreiheit
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Von Höhenfreiheit, Niveaufreiheit, Kreuzungsfreiheit oder Planfreiheit einer Kreuzung wird im Verkehrswegebau gesprochen, wenn sich zwei oder mehr Verkehrswege nicht in derselben Ebene kreuzen. Dabei wird eine Strecke mit mindestens einer Brücke oder einem Tunnel über bzw. unter der anderen hinweggeführt.
Eine höhenfreie Kreuzung kann mit oder ohne Anschlussstelle ausgeführt werden. Typische Beispiele für die Ausführung ohne Anschlussstelle sind Feldwegbrücken über Autobahnen. Höhenfreie Kreuzungen verschiedener Verkehrsträger sind immer ohne Anschlussstelle.
Bekannteste Beispiele für höhenfreie Kreuzungen mit Anschlussstelle sind Autobahnkreuze und Autobahndreiecke. Damit von einer Straße auf die andere gewechselt werden kann, sind die beiden Straßen über Rampen miteinander verbunden.
Bei der Eisenbahn befinden sich höhenfreie Kreuzungen und Einmündungen mit Überwerfungsbauwerken vor allem im Bereich von Hochgeschwindigkeitsstrecken und großen Eisenbahnknotenpunkten. Auch Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen mit Über- und Unterführungen werden als höhenfrei bezeichnet. Die §§ 2, 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz sehen für Deutschland den Ausbau des Anteils höhenfreier Kreuzungen vor.
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