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Gliedstaat

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Gliedstaat ist ein Begriff aus den Staatswissenschaften. Die Glied- oder Teilstaaten sind die geografischen und politischen Einheiten mit Staatsqualität innerhalb eines föderativ organisierten Staates (Bundesstaates).

Im Gegensatz zu dem ihm übergeordneten Gesamtstaat besitzt der Gliedstaat im strengen Sinn keine völkerrechtliche Souveränität sowie eine beschränkte, geteilte staatsrechtliche Souveränität. Einzelne völkerrechtliche Souveränitätsrechte können den Gliedstaaten erhalten bleiben, wie etwa das Recht, eigene diplomatische Vertretungen im Ausland zu unterhalten, wie dies Bayern im deutschen Kaiserreich erlaubt war. Sein Staatsgebiet und seine Organe unterstehen der Befehlsgewalt eines übergeordneten Staatsgebildes, des Gesamtstaates. Die Befehlsgewalt des Gesamtstaates bemisst sich grundsätzlich nach der Verfassung des Gesamtstaats, hinzutreten können Vereinbarungen mit den Gliedstaaten oder Erklärungen der Gliedstaaten. Somit verbleiben den Gliedstaaten eigene Politikfelder, die der Staatsgewalt des Gesamtstaates entzogen sind. Ausnahmen davon sehen die Verfassungen jedoch vielfach im Kriegsfall sowie in anderen Fällen des Notstands vor. Außerdem existiert im Gliedstaat ein eigenes politisches System, welches üblicherweise nach den Grundsätzen der Gewaltenteilung konzipiert ist. Demnach existiert eine Exekutive, der eine Regierung vorsteht. Ferner existiert eine Legislative, welche durch ein Parlament errichtet wird, wobei daneben Elemente direkter Demokratie existieren können.

In Deutschland, der Schweiz, den USA sowie einigen anderen Bundesstaaten obliegt den Gliedstaaten auch die Ausübung der rechtsprechenden Gewalt in ihrem Kompetenzbereich, weswegen sie Gerichte errichtet haben. In Österreich hingegen bestehen nur Bundesgerichte.

Auf Ebene des gesamtstaatlichen Gesetzgebung nimmt oftmals ein als Vertretung der Gliedstaaten fungierendes Organ (i. e. S. Länderkammer) oder i. w. S. auch ein die Bevölkerung der Gliedstaaten repräsentierendes Organ (Senatsmodell) teil.

Konflikte zwischen Gliedstaat und Gesamtstaat werden üblicherweise durch Gerichte, in modernen Staatssystemen durch Verfassungsgerichte, etwa dem Bundesverfassungsgericht in Deutschland oder dem Verfassungsgerichtshof in Österreich entschieden. Wenn es an einer solchen Institution mangelt und ein solcher Konflikt politisch entschieden werden muss, kann durch weitere Eskalationen ein bewaffneter Konflikt zwischen Gesamtstaat und den Gliedstaaten entstehen, wie man am Beispiel Jugoslawien sehen kann.

In manchen föderalen Staaten gibt es Gebiete, die weder Gliedstaaten noch Teile davon sind, sondern direkt dem Bund unterstehen. Diese bezeichnet man als bundesunmittelbare Gebiete (Bundesterritorien oder Bundesdistrikte). Andererseits kann es sein, dass ein Teil eines Gliedstaats nicht zum Gesamtstaat gehört und somit ein bundesfreies Gebiet bildet.




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'''Bezirkstage''' waren die [[Volksvertretung]]en der mittleren Verwaltungsebene in der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]].
Der '''Norddeutsche Bund''' war ein 1866 gegründetes [[Militärbündnis]], welches 1867 eine Verfassung bekam, die es zu einem [[Föderalismus|föderativ]] organisierten [[Bundesstaat]] machte. Seine [[Gliedstaat]]en waren die [[Deutsche Länder|deutschen Länder]] nördlich der [[Mainlinie]].
Bosnien und Herzegowina (in den Landessprachen Bosna i Hercegovina, kurz BiH; {{SrS|Босна и Херцеговина}}, kurz БиХ; deutsch auch Bosnien-Herzegowina) ist ein Staat in Südosteuropa. Er grenzt im Osten an Serbien, im Südosten an Montenegro, im Norden, Westen und Südwesten an Kroatien sowie auf wenigen Kilometern bei Neum an das Mittelmeer. Die unabhängige Republik ging 1992 aus der jugoslawischen Teilrepublik Bosnien und Herzegowina hervor und hat wie diese fast dieselben Grenzen, die das österreichisch-ungarische Okkupationsgebiet Bosnien und Herzegowina 1878 auf dem Berliner Kongress erhielt. Bosnien und Herzegowina besteht seit dem Dayton-Vertrag aus zwei weitgehend autonomen Gliedstaaten (Entitäten), der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republika Srpska, sowie dem Sonderverwaltungsgebiet [[Brčko-Distrikt]].
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